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Dein Lebenslauf und dein Anschreiben, genau auf das zugeschnitten, was gesucht wird.
m&i-Klinikgruppe Enzensberg bildet ab dem 1. April oder 1. Oktober 2026 zum Pflegefachmann/-frau aus. Die Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt überwiegend im halbjährlichen Wechsel in den Klinikbereichen Neurologie/Neuropsychologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Innere Medizin und Geriatrie.
Die Berufsschule findet im Blockunterricht statt; der Lernort ist Reutlingen. Wir sind ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen mit ca. 600 Mitarbeitenden.
Die Berufsschule findet im Blockunterricht und in der Regel in Reutlingen statt.
Die Ausbildung beginnt am 1. April oder 1. Oktober 2026 und dauert 3 Jahre. Sie durchlaufen überwiegend im halbjährlichen Rhythmus verschiedene Abteilungen innerhalb der Fachkliniken Hohenurach. Dadurch erhalten Sie einen breitgefächerten Eindruck von den pflegerischen Tätigkeiten in einem Unternehmen mit ca. 600 Mitarbeitern und werden so optimal auf das spätere Berufsleben vorbereitet.
In den m&i-Fachkliniken Hohenurach behandeln wir Patienten in den Fachbereichen Neurologie/Neuropsychologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Innere Medizin und Geriatrie.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.