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Landratsamt Landsberg am Lech bietet eine dreijährige Ausbildung zum Straßenwärter/in im Bauhof in Pürgen an. Sie arbeiten mit modernen Fahrzeugen, kontrollieren das Straßennetz, pflegen Grünanlagen und unterstützen beim Winterdienst.
Voraussetzungen sind Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss sowie handwerkliches Geschick, Teamfähigkeit und gesundheitliche Eignung für den CE-Führerschein. Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit Berufsschule und überbetrieblichen Lehrgängen.
Der Landkreis Landsberg am Lech sucht zum 01.09.2027 mehrere Auszubildende (m/w/d) zur/zum Straßenwärter/in im kreiseigenen Bauhof in Pürgen.
Als Straßenwärter/in (m/w/d) erwartet Sie eine vielseitige Ausbildung für Sicherheit und Infrastruktur: Sie arbeiten mit modernsten Fahrzeugen und Geräten, kontrollieren unser Straßennetz, halten Fahrbahndecken und Entwässerungsanlagen instand und kümmern sich um die Pflege von Bäumen, Sträuchern, Grünanlagen und Biotope nach den Vorgaben des Umweltschutzes. Auch das Aufstellen von Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen sowie der Winterdienst, der für sichere Straßen sorgt, gehören zu Ihrem abwechslungsreichen Alltag.
Neben den überwiegend handwerklichen Tätigkeiten im Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst, steht das kosten- und leistungsbewusste Handeln, der Umgang mit computerunterstützten Winterdienstfahrzeugen sowie der Arbeits- und Ablaufplanung gegenüber.
Die dreijährige Ausbildung absolvieren Sie beim Kreisbauhof in Pürgen, ergänzt durch den Unterricht am Berufsbildungszentrum der Josef-Greising-Schule in Würzburg sowie Lehrgängen im überbetrieblichen Ausbildungszentrum in Gerolzhofen. Damit erhalten Sie eine fundierte, praxisnahe Ausbildung mit Zukunftsperspektive.
Fragen?
Dann können Sie sich gerne bei Herr Zimmermann, Leiter des kreiseigenen Bauhofs (08191/129-1194) oder bei Frau Ambrosch, Ausbildungsbeauftragte (08191/129-1538, ausbildung@lra-ll.bayern.de) melden.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.