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Eine Stiftung des öffentlichen Rechts in Gotha sucht eine Assistenz der Schlossverwaltung in Teilzeit (20 h/Woche). Zu den Aufgaben gehören Bürotätigkeiten, Koordination von Anfragen und Verwaltungsunterstützung. Bewerber sollten über einen Abschluss im Büromanagement verfügen und Flexibilität sowie Zuverlässigkeit zeigen. Die Vergütung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TV-L. Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice sind möglich.
Bei der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ist für die Liegenschaft Schloss Friedenstein in Gotha zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Assistenz der Schlossverwaltung (m/w/d) in Teilzeit mit 20 h/Woche zu besetzen.
Die Stiftung hat die Aufgabe, die in ihrem Eigentum befindlichen, überregional bedeutenden Residenzschlösser, Burgen und Klosteranlagen mit hohem künstlerischen und geschichtlichen Wert zu bewahren, zu erforschen, zu vermitteln und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, beruflicher Werdegang sowie alle relevanten Zeugnisse/Beurteilungen).
Senden Sie diese bitte bis 6. Februar 2026 an die
Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Personalabteilung
Schloßbezirk 1
oder bevorzugt als elektronische Bewerbung an personal@thueringerschloesser.de mit dem Betreff „Bewerbung Assistenz Gotha“. Bitte übersenden Sie uns Ihre Dokumente in einer PDF.
Wir möchten darauf hinweisen, dass keine Eingangsbestätigungen versendet werden.
Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom Geschlecht.
Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes berücksichtigt.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden nicht berücksichtigte Bewerbungen entsprechend den Regelungen der EU-DSGVO ordnungsgemäß vernichtet.
Gründung 1994
Hauptsitz Rudolstadt
Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten mit Sitz in Rudolstadt ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts (siehe Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen vom 10.03.1994: Thüringer Gesetz über die Errichtung der “Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten” 284-287 und 08.07.2009 Änderung des Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten“ 590 – 591).