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Krankenhaus Seehausen der Salus Altmark Holding gGmbH sucht eine/anästhesietechnische Assistentin/Anästhesiepflegerin (m/w/d) in Teilzeit (30 Stunden/Woche) unbefristet im Schichtsystem. Die Stelle bietet die Grund- und Regelversorgung in einer modernen Abteilung mit chirurgischer, internistischer und intensivmedizinischer Betreuung.
Sie arbeiten in einem engagierten Team, das Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen persönlich zugewandt betreut.
Salus Altmark Holding gGmbH
Krankenhaus Seehausen
Referenznummer: 13_2026_410
Das Krankenhaus Seehausen steht seit mehr als 130 Jahren für die ganzheitliche medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in der östlichen Altmark. Dieser langen Tradition fühlen wir uns auch heute und in Zukunft verpflichtet.
Für die verlässliche Grund- und Regelversorgung der Menschen in unserer Region werden insgesamt 114 Betten vorgehalten. Unser Leistungsspektrum umfasst u.a. die chirurgische, internistische und intensivmedizinische Betreuung sowie die dafür notwendigen Funktionsbereiche. Außerdem sind bei uns vielfältige ambulante Angebote etabliert, die mit fachärztlichen Kompetenzen des Krankenhauses oder in eigener Niederlassung ausgestaltet werden. Besonderen Wert legen wir darauf, unseren Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen persönlich zugewandt und liebevoll zu begegnen: Wer hilfesuchend in unser Haus kommt, soll sich hier nicht nur fachlich-professionell, sondern auch menschlich bestens aufgehoben fühlen.
Das Krankenhaus Seehausen gehört zum Gesundheits- und Sozialnetzwerk der Salus Altmark Holding gGmbH. Mit dem Selbstverständnis und der Verantwortung als öffentlicher Träger ist es unser Anspruch, die wohnortnahe medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in unseren Standort-Regionen nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Unter dem Leitmotiv "Miteinander. Für Menschen in Sachsen-Anhalt." gilt dabei den Herausforderungen im ländlichen Raum besonderes Augenmerk, auf die das Krankenhaus Seehausen schon heute sehr gut vorbereitet ist. Darauf sind wir stolz.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unseren Einrichtungen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist. Grundlage bildet das Masernschutzgesetz.
Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.