Mach aus dieser Rolle ein Bewerbungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau auf das zugeschnitten sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Finanz Informatik GmbH & Co. KG sucht einen Softwareentwickler Cobol (m/w/d) zur Wartung und Weiterentwicklung von Backend-Systemen im Bereich Auslandszahlungsverkehr und TARGET2. Sie arbeiten an der Konzeption, Implementierung und Optimierung von Cobol-basierten Lösungen.
Sie bringen 2–3 Jahre Berufserfahrung, Cobol-Kenntnisse sowie Erfahrung mit Frameworks, Datenbanken, Servern und Entwurfsmustern mit. Bereitschaft zur Rufbereitschaft, analytisches Denken und Problemlösungskompetenz runden das
Als einer der größten Banken-IT-Dienstleister und Digitalisierungspartner Europas sind wir der Treiber der Digitalisierung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Mit über 5.000 Mitarbeitenden an 3 Standorten machen wir digitales Banking von heute leistungsfähig und entwickeln smarte Finanz-Services von morgen. Dabei bieten wir ein breites Aufgabenspektrum, in dem die individuellen Stärken hervorragend eingebracht werden können. Ob App-Entwicklung, Netzwerktechnologien und Serverbetrieb oder Beratung, Schulung und Support – bei uns findet jede:r seine bzw. ihre Berufung! Als Spezialist:in oder auch als Generalist:in. Alles mit besten Karrierechancen, viel Raum für persönliche Entfaltung und zahlreichen Benefits.
Für die Organisationseinheit AZV und TARGET, suchen wir zum nächstmöglichen Termin für den Standort Hannover, Münster oder Frankfurt einen Softwareentwickler Cobol (m/w/d).
In unserem Team verantworten wir die Anwendungen rund um den Auslandszahlungsverkehr und TARGET2. Wir entwickeln und unterstützen unsere Lösungen und stellen sie sowohl den Instituten selbst als auch den Endkunden bereit. Unser Fokus zielt hierbei auf Standardisierung sowie Vereinfachung und Automatisierung der Abläufe und Prozesse.
Wir freuen uns über alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, ethnischer Herkunft oder sexueller Identität, unter Angabe der Kennziffer 578/B.