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Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sucht zum 01. Februar 2027 eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in in Teilzeit (Vormittag) im Graduiertenkolleg 3125. Die Stelle ist befristet bis zum 31.01.2031.
Zu Ihren Aufgaben gehört die Erstellung einer Dissertation und die aktive Mitarbeit vor Ort im Rahmen des Studien- und Qualifikationsprogramms in einem interdisziplinären, internationalen Umfeld. Es wird eine fachlich hervorragende Qualifikation und Teamfähigkeit erwartet.
Stellendetails: 12 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (65%)
Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Rheinische Friedrich Wilhelms Universität Bonn
Beginn ab 01.02.2027
Anstellungsart: Teilzeit (Vormittag)
Befristung: 01.02.2027 bis 31.01.2031 (WissZeitVG)
Berufsbezeichnung: Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in
Ort: Bonn
Das DFG-Graduiertenkolleg 3125 “Versöhnung und ihre Äquivalente im transkulturellen Vergleich” sucht zum 01. Februar 2027 befristet bis 31.01.2031 gem. § 2 (1) WissZeitVG und in Teilzeit.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, 2‑seitiges Motivationsschreiben, 5‑seitige Projektskizze, Nachweis über Englischkenntnisse (kann ggf. bis zum Stellenantritt nachgereicht werden), Empfehlungsschreiben (kann bei Einladung zum Bewerbungsgespräch nachgereicht werden)) bis zum 17.09.2026 unter Angabe der Kennziffer 2026/333 in einer PDF-Datei per E‑Mail an ckrueger@uni-bonn.de.
Weitere Informationen zum Graduiertenkolleg finden Sie unter www.grk-reconciliation.uni-bonn.de . Die Auswahlgespräche werden in der ersten Oktoberhälfte stattfinden.
Die Universität Bonn fördert eine offene, wertschätzende und diskriminierungsfreie Hochschulkultur und setzt sich aktiv für Chancengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit ein. Wir streben an, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Vielfalt in Forschung, Lehre und Verwaltung zu stärken. Daher begrüßen wir alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung sowie Alter. Bewerbungen von Frauen sowie Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen werden im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW und des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX bevorzugt berücksichtigt.