Die Lebenshilfe Rhein Sieg ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit vielen Jahren für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Rhein-Sieg-Kreis einsetzt. Unser Ziel ist es, gleiche Chancen und Teilhabe für alle Menschen in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wir verstehen uns als Anlaufstelle und Unterstützer für Menschen mit Behinderung und für ihre Familien. Unsere umfangreichen Angebote und Dienstleistungen decken verschiedene Lebensbereiche ab und bieten individuelle Unterstützung für jeden Einzelnen. Unser Leitbild orientiert sich an den Prinzipien Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben und ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können.
Unsere Assistenzkräfte unterstützen Kinder und Jugendliche mit Handicap in Kindergärten, Grund- und Weiterführenden Schulen und Förderschulen. Dabei orientieren sich die konkreten Aufgaben immer an den individuellen Bedarfen der einzelnen Kinder und Jugendlichen, die sie als feste 1:1-Begleitung im gesamten Schul- oder Kitaalltag verlässlich unterstützen.
Im Familienunterstützenden Dienst (FuD) begleiten sie Kinder, Jugendliche oder Erwachsene mit Handicap im häuslichen Rahmen und unterstützen sie auf diese Weise dabei, ihre Freizeit selbstbestimmt zu gestalten.
Neben der Begleitung in der Schule (Förderschule in Sankt Augustin) begleiten Sie den Schüler auf dem Weg von zu Hause (Niederkassel) zur Schule und zurück mit dem Schülerspezialverkehr sowie anschließendes Homeschooling. Einsatzzeiten sind i.d.R. Mo-Fr 08.30 -12.30 Uhr. Weitere Aufgaben in der Schule sind beispielweise:
Erforderliche Qualifikationen (oder vergleichbar):
Mindestens dreijährige pädagogische Ausbildung mit staatlicher Anerkennung, z. B.
Absolventen:innen des Studienganges Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung
Absolventen:innen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen (mit mindestens sechsmonatiger Praxiserfahrung in einer Kindertageseinrichtung), z.B.
Weitere Anforderungen:
Der Nachweis einer bestehenden Masern-Immunität (Impfung) ist vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
Kinderschutz ist uns ein zentrales Anliegen.
Wir verpflichten uns dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Arbeitsbereich. Die Mitarbeit in unserer Einrichtung setzt die Bereitschaft voraus, unserenVerhaltenskodex zum Kinderschutzanzuerkennen und aktiv umzusetzen. Ein erweitertes Führungszeugnisnach §124 Abs. 2 SGB IX ist zur Einstellung vorzulegen.
Dann freuen wir uns auf Ihre vollständige und aussagefähige Bewerbung über unsere Homepage.
Ambulante Soziale Dienste des Lebenshilfe Rhein Sieg e.V.