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Der Staat Freiburg sucht eine/n Vizepräsidenten/in der Enteignungskommission mit Anwaltspatent, idealerweise Master/Rechtslizenz oder einschlägiger Gerichtserfahrung. Gute Deutschkenntnisse und sehr gute Französischkenntnisse sind erforderlich. Die Stelle ist als Nebenamt (ca.
10 %) vorgesehen und verlangt Verfügbarkeit für Sitzungen sowie Textarbeiten. Ausländische Staatsangehörige benötigen eine Niederlassungsbewilligung, mindestens fünf Jahre Wohnsitz im Kanton und dürfen keine
Die Enteignungskommission entscheidet über alle Schätzungsfragen, die durch das Gesetz über die Enteignung nicht einer anderen Behörde übertragen werden, sowie über Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung. Sie übt ferner die Kompetenzen aus, die andere Bestimmungen des kantonalen Rechts ausdrücklich oder sinngemäss – zum Beispiel die Entschädigungsbegehren einer Eigentümerin oder eines Eigentümers gegenüber seiner Nachbarin oder seinem Nachbarn, in Anwendung des Raumplanungs- und Baugesetzes – der Enteignungsrichterin oder dem Enteignungsrichter zuweisen.
CMcandidatures@fr.ch