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Der Kanton St.Gallen sucht eine/n nebenamtliche/n Richter/in für das Kantonsgericht. Sie bringen juristische Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Verhandlungsgeschick mit und arbeiten in einer Kammerstruktur mit unterschiedlichen Rechtsgebieten.
Die Amtsausübung ist flexibel und richtet sich nach Verhandlungsterminen. Es wird ein abgeschlossenes juristisches Studium sowie Berufserfahrung in Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Verwaltung erwartet, vorzugsweise im Zivil- und
Als der fünftgrösste Kanton der Schweiz mit rund 6000 Mitarbeitenden setzen wir uns bei der Kantonsverwaltung für das Gemeinwohl der Gesellschaft ein. Mit einer beeindruckenden Vielfalt an Leistungen betrifft unserer Arbeit alle Bereiche des Lebens, sei es Bildung, Wirtschaft, Recht, Sicherheit, Natur, Gesundheit, Bau, Kultur und Finanzen. Mit unserer sinnstiftenden Arbeit hinterlassen wir täglich einen kleinen Fussabdruck, da diese für über eine halbe Millionen Menschen relevant ist.
Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein
Sie sind als nebenamtliche Richterin oder nebenamtlicher Richter für das Kantonsgericht tätig. Die Mitglieder des Kantonsgerichtes bilden verschiedene, nach Rechtsgebieten gegliederte Kammern. In allen Kammern wird nach dem Referentensystem gearbeitet. Der Kantonsrat wird die Wahl in der Sommersession 2027 vornehmen. Der Amtsantritt ist im Verlauf des Sommers 2027 vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt. Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.