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Das Obergericht des Kantons Zürich sucht per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung eine engagierte Gerichtsschreiberin bzw. einen Gerichtsschreiber für die I.
Zivilkammer. Sie bearbeiten selbständig Beschwerde- und Berufungsverfahren und verfügen über vollständige Aktenkenntnis sowie die Fähigkeit, Rechtsfragen zu analysieren. Zu den Aufgaben gehören die Endredaktion der Entscheide, das Anfertigen der Anträge zugunsten der mitwirkenden Richterinnen und Richter sowie die Durchführung von
Obergericht des Kantons Zürich
I. Zivilkammer
Sie sind sprachgewandt, haben Freude an der selbständigen Entscheidredaktion und wollen die Rechtsprechung der zweiten Instanz mitgestalten? Dann sind Sie der/die neue Gerichtsschreiber/in der I. Zivilkammer des Obergerichts.
Die I. Zivilkammer behandelt Rechtsmittel in familienrechtlichen (Eherecht, Personen- und Familienstandssachen, Kinderbelange) und arbeitsrechtlichen Verfahren, Beschwerden gegen Rechtsöffnungsentscheide sowie Rechtsmittel in anderen Zivilverfahren der Bezirksgerichte.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per 1. Januar 2027 oder nach Vereinbarung, einstweilen befristet für ein Jahr eine engagierte und motivierte Persönlichkeit als
Ihnen obliegt die selbständige Bearbeitung in Beschwerde- sowie in Berufungsverfahren. Dabei verfügen Sie über vollständige Aktenkenntnis, analysieren die sich stellenden Rechtsfragen, erstellen die Entscheidentwürfe zuhanden der an den Entscheiden mitwirkenden Richterinnen und Richter (Antragstellung), nehmen die Endredaktion vor und haben die Möglichkeit, selbständig Vergleichsverhandlungen durchzuführen. Ferner werden Sie als Protokollführer/in in den Verhandlungen (Berufungsverhandlungen, Vergleichsverhandlungen, Kinderanhörungen etc.) eingesetzt.
Noch Fragen? Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitende Gerichtsschreiberin der I. Zivilkammer, Frau lic. iur. Elisabet Ferreño (Tel.+41 44 257 92 26), gerne zur Verfügung.