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Die Akademie der bildenden Künste Wien sucht eine_n Universitätsprofessor_in für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA). Diese Position ist ab dem 1.10.2027 für fünf Jahre befristet und umfasst Lehrveranstaltungen und Forschung im Bereich Geographie, Landschaften und Städte.
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit international anerkannten Erfahrungen im Urbanismus und der Architektur. Bewerbungen sind bis zum 15.9.2026 möglich.
Akademie der bildenden Künste Wien, Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung: Universitätsprofessur gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 für Architekturentwurf am Institut für Kunst und Architektur (IKA). Diese Position wird im vollen Beschäftigungsausmaß ab 1.10.2027 zunächst befristet für 5 Jahre vergeben. Vor Ablauf der Befristung kann ein Antrag auf Verlängerung bzw. Entfristung des Dienstverhältnisses gestellt werden.
Die Architekturausbildung am IKA beruht auf einer interagierenden Struktur aus fünf Plattformen, die je einen spezifischen Schwerpunkt bilden. Diese fünf Plattformen sind: Analoge Digitale Produktion (ADP), Tragkonstruktion Material Technologie (CMT), Ökologie Nachhaltigkeit Kulturelles Erbe (ESC), Geschichte Theorie Kritik (HTC), Geographie Landschaften Städte (GLC).
Diese Professur ist in der Plattform Geographie Landschaften Städte (GLC) angesiedelt. Zu den Aufgaben der Professur gehören Entwurfslehre, Lehrveranstaltungen und Forschung sowie Administration.
Von den Bewerber_innen wird erwartet, das Themenfeld Geographie Landschaften Städte in seiner Vielfältigkeit zu vertreten. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die durch ihre reflexive, experimentelle Entwurfspraxis im Bereich Urbanismus und Architektur international Maßstäbe gesetzt hat und den Diskurs zu stadträumlichen, territorialen sowie globalen Formierungs- und Transformationsprozessen und deren Methoden einschlägig mitprägt. Sie sollen im Kontext von Klimakrise, Ressourcenknappheit und damit verbundenen sozialen Fragestellungen in Lehre und Forschung reflektiert und als konkrete Handlungsfelder an der Schnittstelle von Architektur und ihrer Umwelt erprobt werden.
Bewerber_innen sollen die Plattform als entwurfsorientierten Ort der Architekturausbildung verstehen, an dem sowohl die Komplexität zeitgenössischer Architektur und Stadtplanung einschließlich der sich verändernden Aufgabenfelder als auch künstlerische und experimentelle Kompetenzen vermittelt werden.
Zur Lehrverpflichtung gehören Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 14 Unterrichtsstunden pro Woche.
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe A1 beträgt derzeit Euro 6.713,30.
Interessent_innen bewerben sich bitte unter Beilage folgender Dokumente bis 15.9.2026 unter: www.akbild.ac.at/jobs:
Im Falle einer langfristigen Anstellung geht die Akademie von einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Wien aus.
Die Akademie der bildenden Künste Wien bekennt sich zu einem chancengerechten Lern-, Lehr-, Forschungs- und Arbeitsumfeld und wirkt auf den Abbau von Diskriminierungen und strukturellen Barrieren hin. Daher begrüßt die Akademie ausdrücklich die Bewerbung von qualifizierten Personen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ethnischen Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung oder ihres Alters strukturell benachteiligt sind. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, wenn eine Person mehrere Diskriminierungsgründe auf sich vereint (intersektionaler Ansatz).
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.