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Senior Scientist Privatrecht

Universität Salzburg

Salzburg

Vor Ort

EUR 60 000 - 80 000

Vollzeit

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Zusammenfassung

Die Universität Salzburg sucht einen Senior Scientist zur Unterstützung im Bereich Privatrecht. Die Position umfasst wissenschaftliche Lehre und Forschungsaktivitäten mit zahlreichen Entwicklungsmöglichkeiten in einem dynamischen Umfeld. Bewerbungen sind bis 11. Juni 2025 mit Angabe der Geschäftszahl einzureichen. Hohe Teamfähigkeit sowie gute Kenntnisse im Bürgerlichen Recht und EDV-Kenntnisse sind erwünscht.

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften
  • Gute Kenntnisse im Bürgerlichen Recht
  • Erfahrung in juristischer Forschung und Publikation

Aufgaben

  • Wissenschaftliche Unterstützung im Forschungsbereich Privatrecht
  • Selbstständige Lehre im Ausmaß von 4 Semesterwochenstunden
  • Mitwirkung an Verwaltungsaufgaben

Kenntnisse

Teamfähigkeit
Genauigkeit
Leistungsbereitschaft
Selbständigkeit
Belastbarkeit
Zuverlässigkeit
Interesse an wissenschaftlichen Arbeiten

Ausbildung

Diplom- bzw. Masterstudium der Rechtswissenschaften

Tools

EDV-Kenntnisse

Jobbeschreibung

Am Fachbereich Privatrecht gelangt die Stelle wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz als Senior Scientist gem. § 26 Kollektivvertrag der Universitäten zur Besetzung. (Verwendungsgruppe B1; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt bei 40 Wochenstunden € 3.714,80 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.)

  • Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich
  • Beschäftigungsdauer: für die Dauer einer Karenzierung (vorauss. bis 04. Juni 2026)
  • Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 40 oder 2×20
  • Arbeitszeit: nach Vereinbarung

Aufgabenbereiche:

  • Wissenschaftliche Unterstützung im Forschungs- und Lehrbetrieb im Bereich Privatrecht;
  • Mitwirkung an Verwaltungsaufgaben;
  • selbstständige Lehre im Ausmaß von 4 Semesterwochenstunden (bei 40 Wochenstunden).

Anstellungsvoraussetzung:

  • Abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium der Rechtswissenschaften.

Erwünschte Zusatzqualifikation:

  • Sehr guter Studienerfolg;
  • gute Kenntnisse im Bürgerlichen Recht;
  • Erfahrung in der Unterstützung juristischer Forschungs- und Publikationstätigkeit;
  • gute EDV-Kenntnisse;
  • Vertrautheit mit universitären Abläufen.

Gewünschte persönliche Eigenschaften:

  • Teamfähigkeit, Genauigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbständigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit;
  • Freude am wisssenschaftlichen Arbeiten;
  • hohes lnteresse und gutes Verständnis für rechtswissenschaftliche FragestelIungen.

Auskünfte werden gerne durch Mag.a Vivien Jordan unter Tel. Nr. +43/662-8044/3050 gegeben.

Bewerbungsfrist bis 11. Juni 2025

Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0057/1-2024) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@plus.ac.at

Allgemeine Informationen:

Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/

Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@plus.ac.at.

Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.

Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.

Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.

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