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Die Universität Salzburg sucht einen Senior Scientist zur Unterstützung im Bereich Privatrecht. Die Position umfasst wissenschaftliche Lehre und Forschungsaktivitäten mit zahlreichen Entwicklungsmöglichkeiten in einem dynamischen Umfeld. Bewerbungen sind bis 11. Juni 2025 mit Angabe der Geschäftszahl einzureichen. Hohe Teamfähigkeit sowie gute Kenntnisse im Bürgerlichen Recht und EDV-Kenntnisse sind erwünscht.
Am Fachbereich Privatrecht gelangt die Stelle wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz als Senior Scientist gem. § 26 Kollektivvertrag der Universitäten zur Besetzung. (Verwendungsgruppe B1; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt bei 40 Wochenstunden € 3.714,80 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.)
Aufgabenbereiche:
Anstellungsvoraussetzung:
Erwünschte Zusatzqualifikation:
Gewünschte persönliche Eigenschaften:
Auskünfte werden gerne durch Mag.a Vivien Jordan unter Tel. Nr. +43/662-8044/3050 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 11. Juni 2025
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0057/1-2024) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@plus.ac.at
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@plus.ac.at.
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.