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Die Universität Klagenfurt sucht eine*n engagierte*n Mitarbeiter*in für das Institut für Mathematik. Die Stelle umfasst Lehrveranstaltungs- und Prüfungswesen, allgemeine Sekretariatsarbeiten sowie interne und externe Korrespondenz. Ein besonders wertvoller Aspekt ist die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterbildung in einer dynamischen Umgebung.
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 700 Mitarbeitenden und über 13 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
Am Institut für Mathematik an der Fakultät für Technische Wissenschaften wird voraussichtlich mit 1. September 2025 folgende Stelle besetzt:
Beschäftigungsausmaß: 50 % (20 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 17.921,40 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: IIb
Befristung: vorerst befristet auf ein Jahr (mit der Option auf Entfristung)
Bewerbungsfrist: 25. Juni 2025
Kennung: 251/25
Das Angebot:
Dasmonatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 1.280,10 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 251/25 in der Rubrik „Allgemeines Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 25. Juni 2025 vorliegen.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.