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Die Universität Salzburg sucht eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in im Bereich Gerichtmedizin und Forensische Psychiatrie. Die Position umfasst Forschung, Lehre und die Durchführung von Obduktionen. Der Anstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Medizinstudium, mit wünschenswerten zusätzlichen Qualifikationen in der Rechtsmedizin. Die Anstellung erfolgt zunächst für 5 Jahre mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.932,90€.
Am Fachbereich Gerichtsmedizin und Forensische Psychiatrie gelangt die Stelle wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz als Universitätsassistent*in gem. § 26 Kollektivvertrag der Universitäten (PostDoc bzw. Arzt/ Ärztin) zur Besetzung. (Verwendungsgruppe B1; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 4.932,90 brutto (14× jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.)
Aufgabenbereiche:
Anstellungsvoraussetzung:
Erwünschte Zusatzqualifikationen:
Gewünschte persönliche Eigenschaften:
Auskünfte werden gerne durch Astrid Koch unter Tel. Nr. +43/662-8044/3800 gegeben.
Bewerbungsfrist bis 23. Juli 2025
Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0073/1-2025) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@plus.ac.at
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/
Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@plus.ac.at.
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.