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PostDoc bzw. Arzt/Ärztin / Gerichtsmedizin und Forensische Psychiatrie

Universität Salzburg

Salzburg

Vor Ort

EUR 60 000 - 80 000

Vollzeit

Vor 3 Tagen
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Zusammenfassung

Die Universität Salzburg sucht eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in im Bereich Gerichtmedizin und Forensische Psychiatrie. Die Position umfasst Forschung, Lehre und die Durchführung von Obduktionen. Der Anstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Medizinstudium, mit wünschenswerten zusätzlichen Qualifikationen in der Rechtsmedizin. Die Anstellung erfolgt zunächst für 5 Jahre mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.932,90€.

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin erforderlich.
  • Facharzt für Rechts-/Gerichtsmedizin wünschenswert.
  • Erfahrungen in Obduktionen und Gutachtenerstellung.

Aufgaben

  • Forschung und Lehre im Fachgebiet.
  • Durchführung von Obduktionen.
  • Erstellung von Gutachten für gerichtsmedizinische Fragestellungen.

Kenntnisse

Teamfähigkeit
Flexibilität
Psychische Belastbarkeit

Ausbildung

Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin

Jobbeschreibung

Am Fachbereich Gerichtsmedizin und Forensische Psychiatrie gelangt die Stelle wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz als Universitätsassistent*in gem. § 26 Kollektivvertrag der Universitäten (PostDoc bzw. Arzt/ Ärztin) zur Besetzung. (Verwendungsgruppe B1; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 4.932,90 brutto (14× jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.)

  • Vorgesehener Dienstantritt: 01. September 2025
  • Beschäftigungsdauer: 5 Jahre
  • Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 40
  • Arbeitszeit: nach Vereinbarung (Nacht- und Wochenenddienstbereitschaft für die Standorte Salzburg und Linz)

Aufgabenbereiche:

  • Eigene wissenschaftliche Forschung und Lehre;
  • wissenschaftliche Unterstützung im Forschungs- und Lehrbetrieb im Fachbereich Gerichtsmedizin und Forensische Psychiatrie;
  • Obduktionen in Salzburg und in der Außenstelle Linz;
  • Erstellung von Gutachten zu unterschiedlichen gerichtsmedizinischen Fragestellungen;
  • Mitwirkung an extrauniversitären Fortbildungen;
  • Mitwirkung an Verwaltungsaufgaben;
  • Durchführung von selbständiger Lehre im Ausmaß von vier Semesterwochenstunden.

Anstellungsvoraussetzung:

  • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.

Erwünschte Zusatzqualifikationen:

  • Facharzt/-ärztin für Rechts- bzw. Gerichtsmedizin;
  • Erfahrungen mit Obduktionen und Gutachtenerstellung;
  • Erfahrung in der Beratungstätigkeit für Justiz und Exekutive;
  • Publikationstätigkeiten in begutachteten Zeitschriften.

Gewünschte persönliche Eigenschaften:

  • Physische und psychische Belastbarkeit;
  • Teamfähigkeit;
  • Flexibilität im Rahmen der Bereitschaftsdienste sowie bzgl. Obduktionstätigkeiten an zwei Standorten (Salzburg & Linz).

Auskünfte werden gerne durch Astrid Koch unter Tel. Nr. +43/662-8044/3800 gegeben.

Bewerbungsfrist bis 23. Juli 2025

Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0073/1-2025) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an bewerbung@plus.ac.at

Allgemeine Informationen:

Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/

Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter disability@plus.ac.at.

Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.

Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.

Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.

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