Die Kinderfreunde Steiermark suchen ab sofort für das Schuljahr 2026/27 für die VS Trieben für die Nachmittagsbetreuung.
Pädagogische:r Mitarbeiter:in (m/w/d) in der VS Trieben
für die 2. Gruppe der Nachmittagsbetreuung
Dienstort: Trieben
Ihre Aufgaben
- Verantwortung für bzw. Betreuung einer Gruppe im Pflichtschulalter im Rahmen der Nachmittagsbetreuung
- Begleitung und Betreuung der Kinder bei Einnahme des Mittagessens
- Teilnahme an der von Lehrer:innen geleiteten Lernstunde
- Gestaltung des Freizeitteils und Setzung von Schwerpunkten (z.B. Sport, Kreatives usw.)
- Kommunikation und regelmäßiger fachlicher Austausch mit der zuständigen Standortleitung, der Schulleitung sowie Elternarbeit
- Abschluss einer pädagogischen Ausbildung (Lehrer:in, Freizeitpädagog:in, Horterzieher:in, Sozialpädagog:in mit Hort oder ähnliches)
- Verlässlichkeit, Freundlichkeit und Selbstsicherheit
- Freude an der Arbeit mit Schulkindern und Elternarbeit
- Administratives Geschick (EDV-Kenntnisse in Word, Outlook) er"forderlich
- Wohnsitz in der Region w"unschenswert
- Teamf"ahigkeit, Loyalit"t und das Bewusstsein, die Kinderfreunde und die Schule in der Region auch nach au"sser hin zu repr"asentieren (bei Elternabenden, Terminen, Helferkonferenzen etc.)
- F"uhrerschein Gruppe B w"unschenswert, keine Voraussetzung
Unser Angebot
- Entlohnung nach KV SW"OE Verwendungsgruppe 7 (Mindestgehalt ab 3.074,80 € auf Basis Vollzeit = 37 Wochenstunden)
- Weiterbildung im Betrieb
- Schulfrei = arbeitsfrei
- Betreuungszeiten im Kinderdienst: Mo - Do 12:00 – 15:00 Uhr und Fr 12:00-14:30 Uhr
- Gesamtstunden: 16,00 Wochenstunden (14,5 Stunden Kinderdienst + 1,5 Stunden Vorbereitungszeit). Das Dienstverh"alterung w"urde vorerst befristet mit Option auf Verl"ngerung
Ihre schriftliche Bewerbung beinhaltet:
- Kurzes Motivationsschreiben mit Foto
- Lebenslauf
- Zeugnis(se)
F"ur R"ueckfragen steht Ihnen gerne Frau Deschmann unter ( 0316/825512-23 ) zur Verf"ugung.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekraftige Bewerbung.
* Wir weisen darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespr"ach entstehende etwaige Aufwendungen, insbesondere Fahrt-, Reise- und N"achtigungskosten, nicht ersetzt werden k"onnen.