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Stadtamt Braunau am Inn sucht eine/n Fachkraft für Sprachförderung; Aufgabe ist schriftliche Planung, Durchführung und Reflexion der pädagogischen Arbeit sowie individuelle Förderung der Kinder, damit Deutsch in der Volksschule beherrscht wird.
Es gibt drei Teilzeitstellen (2x 16,75 Std/Woche, 1x 16,5 Std/Woche). Gehalt sicher, flexible Arbeitsbedingungen und Benefits; Bewerbungen an Bettina Muckenhumer per E-Mail.
Ihre Aufgaben liegen vor allem in der Durchführung der Sprachförderung nach den gesetzlichen Bestimmungen lt. Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und den Erkenntnissen zeitgemäßer Pädagogik:
3 Teilzeitstellen mit verantwortungsvoller Tätigkeit:
Die Höhe des Beschäftigungsausmaßes gilt bis August 2027. Je nach Bedarf kann dieses von Jahr zu Jahr etwas abweichen.
Sie haben als fachliche Voraussetzung gemäß § 4 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz
Sie besitzen die österreichische bzw. die Staatsbürgerschaft eines von § 2 Z. 2 bis 4 des Oö. Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetzes erfassten Staates (z.B. EWR).
Lesen Sie nach unter http://www.braunau.at oder fragen Sie direkt bei:
Bettina Muckenhumer, Stadtplatz 38, 5280 Braunau am Inn,
E-Mail: bettina.muckenhumer@braunau.ooe.gv.at, Tel: 07722/808-216
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 11 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002. Eine Vorauswahl auf Basis der vorgelegten Bewerbungsunterlagen wird vorbehalten. Allfällige Kosten (Fahrtspesen etc.) im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Die Entlohnung erfolgt nach dem Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, Gehaltsschema KBP.
Der Bürgermeister:
Mag. Johannes Waidbacher e.h.