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Die Universität Klagenfurt sucht eine Akademische Fachkraft im HR-Controlling zur Verstärkung des Teams in der Zentralen Einrichtung Controlling. Die Position umfasst Verantwortlichkeiten in der Personalplanung, Management-Berichten und betriebswirtschaftlicher Beratung. Angeboten werden attraktive Weiterbildungsmaßnahmen und ein dynamisches Arbeitsumfeld in einer renommierten Bildungseinrichtung.
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 700 Mitarbeitenden und über 13 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
In der Zentralen Einrichtung Controlling wird ehestmöglich folgende Stelle besetzt:
Akademische Fachkraft HR-Controlling (w/m/d)
Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 47.464,20 brutto jährlich; Einstufung Uni-KV: IVa
Befristung: vorerst befristet auf die Dauer eines Jahres, mit der Option auf Entfristung
Bewerbungsfrist: bis 25.Juni 2025
Kennung: 332/25
Das Angebot:
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 3.390,30 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 332/25 in der Rubrik „Allgemeines Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 25.Juni 2025 vorliegen.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.