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Die Universität Klagenfurt sucht zur Unterstützung ihrer Studien- und Prüfungsabteilung einen Mitarbeiter in Vollzeit. Sie werden Verantwortung für die Bearbeitung von Anträgen auf englische Studien sowie die Anerkennung von Prüfungen übernehmen. Wir bieten ein attraktives Arbeitsumfeld in der schönen Alpen-Adria-Region mit umfangreichen Weiterbildungsangeboten und wertschätzenden Bedingungen.
Zentrale Einrichtung Studien- und Prüfungsabteilung
Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 700 Mitarbeitenden und über 13 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
An der Zentralen Einrichtung Studien- und Prüfungsabteilung wird ehestmöglich folgende Stelle besetzt:
Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 37.788,80 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: III a
Befristung: vorerst befristet auf ein Jahr (mit der Option auf Entfristung)
Bewerbungsfrist: bis 25. Juni 2025
Kennung: 292/25
Das Angebot:
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.699,20 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen auf max. € 2.993,20 (R1) brutto erhöhen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 292/25 in der Rubrik „Allgemeines Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ im Job-Portal unter jobs.aau.at möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 25. Juni 2025 vorliegen.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.