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Ein führendes Unternehmen in der Armaturentechnologie sucht einen Mitarbeiter in der Qualitätssicherung zur Qualitätsprüfung von Rohstoffen und Teilen. Die Rolle erfordert eine abgeschlossene technische Ausbildung sowie gute Deutsch- und Englischkenntnisse. Wir bieten ein abwechslungsreiches Tätigkeitsgebiet, ein kollegiales Arbeitsklima und attraktive Verdienstmöglichkeiten. Bewerbungen bitte per E-Mail an job@az-armaturen.de.
Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung arbeiten wir bei AZ ARMATUREN laufend am Fortschritt. Als Partner für höchste Ansprüche bekannt, liefern wir langlebige Armaturen für Rohrleitungssysteme in zahlreiche Schlüsselindustrien wie Energie, Chemie, Halbleiter oder Pharma.
Den Märkten und Kunden folgend, sind mit eigenen Produktionswerken und Vertriebsniederlassungen weltweit rund 600 Mitarbeitende in Deutschland, Brasilien, Südafrika, China und den USA beschäftigt.
Aufgrund des hohen Exportanteils und der Branchenvielfalt, erzielen wir stetiges Wachstum, wodurch wir krisensicher und zukunftsorientiert aufgestellt sind.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (bitte nur im Pdf-Format) mit Ihren Gehaltsvorstellungen und ihrem frühestmöglichen Eintrittstermin per E-Mail an job@az-armaturen.de oder nehmen Sie Kontakt für nähere Auskünfte mit Frau Nina Neumaier, Telefon 07721 7504-828 , auf.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).