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Kaufmännischer Geschäftsführer

Sei unter den ersten Bewerbenden.
Nur für registrierte Mitglieder
Steiermark
EUR 150 000 - 200 000
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Vor 5 Tagen
Jobbeschreibung

Kaufmännische Geschäftsführerin / Kaufmännischer Geschäftsführer

Für die GVG Gesundheitsversorgungs-GmbH wird folgende Position öffentlich ausgeschrieben.

Alle Tätigkeiten im Rahmen des Unternehmenszwecks liegen im öffentlichen Interesse und haben unter Berücksichtigung auf den gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft sowie mit dem Ziel der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen.

  • Koordination, Organisation und Administration von Gesundheitsdiensten (z.B. ärztliche Bereitschaftsdienste, Visitendienste, Wochenend-Ordinationsdienste, Notarztwesen) sowie zur Akutversorgung der Bevölkerung
  • Abwicklung von Projekten im Bereich der Gesundheitsversorgung der steirischen Bevölkerung
  • Vernetzung mit Organisationen, Einrichtungen und Institutionen im steirischen Gesundheitswesen
  • Budget- sowie Führungsverantwortung
  • abgeschlossenes ordentliches Studium der Wirtschaftswissenschaften (Magister oder Masterabschluss) oder der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität (Nachweis)
  • mehrjährige, nachweisbare Erfahrungen im öffentlichen Gesundheitswesen in einer leitenden Position innerhalb der letzten 10 Jahre
  • fundierte Kenntnisse der Versorgungsstrukturen im steirischen Gesundheitswesen
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich E-Health und Digitalisierung
  • Kenntnisse im Bereich Projektmanagement und Erfahrung im Vertragsrecht
  • Führungspersönlichkeit und „gute Netzwerkerin/guter Netzwerker“
  • hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungs- und Entscheidungskompetenz

Gehalt

Das Mindestentgelt laut Gehaltsschema des Landes Steiermark beträgt monatlich € 7.300,- brutto in Vollzeit.

Ende der Bewerbungsfrist: Sonntag, 22.02.2026

Wählen Sie Ihr monatliches Bruttogehalt um zu sehen, wie viel Ihnen nach Abzug von Steuern und Abgaben Netto bleibt. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nur eine Schätzung ist und der tatsächliche Nettolohn abweichen kann.