Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) zur Besetzung.
Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen zur Zuständigkeit und Organisation des Landesverwaltungsgerichtes Tirol sind insbesondere im 8. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) und im Tiroler Landesverwaltungsgerichtsgesetz (TLVwGG) verankert. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der LandesverwaltungsrichterInnen werden in der vom Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zu erlassenden Geschäftsverteilung festgelegt.
Die LandesverwaltungsrichterInnen werden von der Landesregierung ernannt.
Gemäß
Weiters sind die Unvereinbarkeitsregeln des
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Folgendes an:
Im Sinne des
Das Mindestgehalt bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden beträgt im Besoldungssystem Neu Euro 6.364,58 brutto/Monat (= 103 % der Entlohnungsklasse 19).
Die Bewerbungen samt den geforderten Unterlagen und Angaben sind bis spätestens Sonntag, den 04. Mai 2025 (einlangend) an das Landesverwaltungsgericht Tirol, Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck, zu richten. Die E-Mailadresse lautet: bewerbungen@lvwg-tirol.gv.at
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Verspätet einlangende bzw nicht gehörig belegte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Tirol:
Dr. Klaus Wallnöfer