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Maschinenbautechniker im Sondermaschinenbau (m/w/d)

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Nur für registrierte Mitglieder
Kapfenberg
EUR 60 000 - 80 000
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Vor 2 Tagen
Jobbeschreibung

Maschinenbautechniker im Sondermaschinenbau (m/w/d)

Sie möchten dabei sein, wenn Sondermaschinen für Kunden aus vielseitigen Branchen realisiert werden? Dann werden Sie Maschinenbautechniker (m/w/d) bei pewag engineering. Wir sind ein eigenständiges Unternehmen innerhalb der pewag group, bieten unter anderem maßgeschneiderte Sondermaschinenbaulösungen und können auf über 30 Jahre Erfahrung zurückgreifen

Aufgaben:

  • Mechanische Montage und mechanische Installation
  • Gemeinsame Inbetriebnahme mit Kolleg:innen der Automatisierungstechnik
  • Reparatur, Wartung und Störungsbehebung bei bestehenden Anlagen
  • Selbstständiges Arbeiten nach technischen Zeichnungen und Montageplänen
  • Abhängig von Qualifikation und Interesse: Pneumatische und hydraulische Installation
  • Abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung als Maschinenschlosser,Maschinenbautechniker, Anlagenmonteur o Ä.
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Montage und Inbetriebnahme von automatisierten Anlagen
  • Gute Kenntnisse in den Bereichen Mechanik; Hydraulik und Pneumatikkenntnisse von Vorteil
  • Schweißgrundkenntnisse von Vorteil
  • Lesen & Verstehen von technischen Konstruktionszeichnungen/Arbeitsplänen
  • Selbstständige Arbeitsweise und handwerkliches Geschick im Bereich Metallverarbeitung
  • Moderate Reisebereitschaft von etwa 10%
  • Krisensicherer Arbeitsplatz bei einem stabilen Arbeitgeber
  • Frühschicht – Keine Nachmittags- oder Nachtschicht
  • Flache Hierarchien und ein Team, das gemeinsam an einem Strang zieht
  • Ein breites Aufgabengebiet und die Möglichkeit persönliche Stärke einzusetzen
  • Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen gilt ein Mindestbruttolohn von EUR 3.324,48 (14x p.a.). Abhängig von Qualifikation und Berufserfahrung ist die Bereitschaft zu einer Überzahlung vorhanden.

Ich nehme zur Kenntnis, dass meine Daten (auch im Falle einer Ablehnung) lt. gesetzlicher Vorgabe, sieben Monate in Evidenz gehalten werden!