Laut österreichischem Gesetz sind wir verpflichtet, das Mindestgehalt in Stellenausschreibungen anzugeben. Dieses beträgt mindestens 76.751,22 € pro Jahr, bezogen auf Vollzeit und 14 Bezüge.
Das tatsächliche Gehalt kann selbstverständlich über diesem liegen und wird in einem gemeinsamen Gespräch vereinbart.