Stadtgemeinde Klosterneuburg - Zibuschka
Mitarbeiter im Abgabenamt, zentrales Mahnwesen (m/w/d)
Mitarbeiter Abgabenamt, zentrales Mahnwesen – Karenzvertretung ( m/w/d ) – Teilzeit
Wir suchen Verstärkung im Team des Referates Abgabenamt, Zentrales Mahnwesen als Karenzvertretung (20 Wochenstunden).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Aufgaben:
- Ansprechpartner im Bereich Veranstaltungs- und Abgabenbehörde (insbesondere Hundeabgabe)
- Parkscheine, Gewerberechtsangelegenheiten,
- Buchhalterische Tätigkeiten, Vorschreibungen
- Vorbereitung von Anträgen an den Stadt- und Gemeinderat
- Stammdatenwartung und Stammdatenneuanlage
- Prüfung von Veranstaltungsmeldungen
- Hundean- und -abmeldungen, Vorschreibung der Hundeabgabe
- Management der gemeindeeigenen Werbeflächen
- Bescheiderstellung für Abgaben etc .
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Guter Umgang mit Zahlen
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Englisch von Vorteil
- Sehr gute EDV Kenntnisse (MS Office)
- Genauigkeit, Eigenständigkeit, Verlässlichkeit und Diskretion
- Freude im Umgang mit BürgerInnen, Behörden und Organisationen
Wir bieten Ihnen:
- Teilzeitbeschäftigung (20 Wochenstunden)
- Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
- Versicherung bei der BVAEB
- 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
- Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 in der Verwendungsgruppe V1 (Fachdienst); Bruttomonatsgehalt derzeit mind. € 1.337,60 (20 WStd.).
Bewerbung
Richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde (Kopie), Meldenachweis (Kopie), Nachweis der Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Ausbildungs- und Verwendungszeugnisse (Kopie)
an:
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung,
in Papierform: Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg,
Nähere Auskünfte erteilt der Referatsleiter, Herr Mayer, Tel.: 02243/444-357.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.