Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 5 Personal
Personalmanagement
Wir suchen: Landesverwaltungsrichterin oder Landesverwaltungsrichter (Inländerinnen- und Inländervorbehalt) für das Landesverwaltungsgericht Steiermark (m,w,x) – Graz
100 %
Fixstelle
Gemäß 14 Abs 4 der Geschäftsordnung des Landesverwaltungsgerichtes für Steiermark entscheidet bei gleichem Eignung die längere einschlägige Berufspraxis gemäß 3 Abs. 2 Z. 4 StLVwGG. Die Besoldung erfolgt nach dem Besoldungsschema StLVwG oder dem Dienstklassensystem mit Anspruch auf eine Verwendungszulage. Bitte laden Sie zur Beurteilung der fachlichen Befähigung einen juristischen Schriftsatz neueren Datums (Bescheid, Revision, Rechtsgutachten, u.Ä.) sowie eine Strafregisterbescheinigung hoch. Bewerben Sie sich online bis 31.10.2025 und laden Sie aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweise und Zeugnisse) hoch. Jetzt online bewerben.
Das Land Steiermark als Dienstgeber strebt eine ausgeglichene Geschlechterquote in allen Verwendungs-/Funktions- und Entlohnungsgruppen an. Zur Erreichung dieses Ziels lädt das Land Steiermark qualifizierte Personen zur Bewerbung ein. Bei gleicher Eignung werden Frauen in männlich dominierten Arbeitsbereichen und Männer in weiblich dominierten Arbeitsbereichen bevorzugt aufgenommen.