Leiter:in Finanzabteilung

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Nur für registrierte Mitglieder
Eugendorf
EUR 40 000 - 60 000
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Vor 4 Tagen
Jobbeschreibung

Die Marktgemeinde Eugendorf schreibt folgende Stelle zur Besetzung aus:

Leiter/in der Finanzabteilung

Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden

Dienstantritt: ab 01.10.2025

Zu den Hauptaufgaben zählen:

  • Erstellung Entwurf Voranschlag sowie des Rechnungsabschlusses
  • Gebührenvorschreibungen
  • Mahnwesen
  • Förderansuchen und Abwicklung
  • Liquiditätsplanung
  • Laufendes Controlling
  • Betreuung des Überprüfungsausschusses

Zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:

  • Abschluss einer mittleren oder höheren Schule
  • Fachwissen im Bereich der Buchhaltung/Finanzverwaltung
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse, sicherer Umgang mit IT im Allgemeinen
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (Ausdrucksform in Schrift und Sprache)
  • Genaues und sorgfältiges Arbeiten
  • Freundliches, gepflegtes und sicheres Auftreten
  • Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zu Mehrleistungen
  • Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung und Ablegen der verpflichteten Dienstprüfungen

Allgemeine Aufnahmeerfordernisse:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Ein einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung nicht älter als 3 Monate)
  • Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
  • Führerschein B

Wir bieten:

  • bis zu € 600,- Zuschuss zur Kinderbetreuung (pro Jahr pro Kind), 50 % Zuschuss zum Klimaticket Salzburg und € 300,– Zuschuss beim Fahrradkauf sowie täglicher Essenszuschuss
  • betriebliche Pensionsvorsorge
  • 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr

Bewerbungsfrist: bis 30.05.2025

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen an die
Marktgemeinde Eugendorf, zH. Renate Aspacher, Dorf 3, 5301 Eugendorf
Tel. 06225/82 09-12, E-Mail: aspacher@gem-eugendorf.at

(Bewerbungsbogen ist auch zum Download unter www.eugendorf.at abrufbar)

Die Auswahl der Planstelle erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes. Die Entlohnung erfolgt nach den Vorgaben des Salzburger Gemeinde-Vertragsbediensteten-Gesetzes 2001 (Gem-VBG).