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Universität Duisburg-Essen am Campus Duisburg sucht eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (w/m/d) im Bereich Steuerung, Regelung und Systemdynamik (TV-L 13, 100%, brutto 59.324,12 € - 84.319,83 €). Die Stelle umfasst Lehre, Forschung und Drittmittelprojekte in einem internationalen Umfeld und bietet die Möglichkeit zur Promotion.
Sie arbeiten an sicheren automatisierten Systemen, kognitiven technischen Systemen und Human-AI Teaming, vertreten Ihre Ergebnisse national und international und
Wir sind eine junge, innovative Universität mitten in der Metropole Ruhr. Ausgezeichnet in Forschung und Lehre denken wir in Möglichkeiten statt in Grenzen und entwickeln Ideen mit Zukunft. Wir leben Vielfalt, fördern Potenziale und engagieren uns für Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
Die Universität Duisburg-Essen Ingenieurwissenschaften, Lehrstuhl Steuerung, Regelung und Systemdynamik einen (UDE) sucht am Campus Duisburg, in der Fakultät für Wissenschaftlicher Mitarbeiter\*in (w/m/d) (TV-L 13, 100 %, brutto 59.324,12 € - 84.319,83 €) Der Lehrstuhl Steuerung, Regelung und Systemdynamik vertritt unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Söffker die moderne Regelungs- und Automatisierungstechnik in der Abteilung Maschinenbau- und Verfahrenstechnik sowie den Studiengängen des Maschinenbaus und des Mechanical Engineerings.
Besetzungszeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsdauer: 48 Monate
Arbeitszeit: 100 Prozent einer Vollzeitstelle
Bewerbungsfrist: 07.10.2026
Kennziffer: 440-26
univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Söffker, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Ingenieurwissenschaften, 47057 Duisburg, Telefon 0203-379-3423, E-Mail soeffker@unidue.de.
Informationen über die Fakultät finden Sie unter: www.srs.uni-due.de Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern (siehe www.uni-due.de/diversity).
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.