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Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg sucht Umwelttechniker:in oder Umweltschützer:in für den technischen Vorbereitungsdienst (TOIA). Sie lernen die Hamburger Umweltverwaltung kennen, begleiten Klimaanpassungsprojekte und tragen zur Einhaltung von Umweltstandards bei.
Der 15-monatige Vorbereitungsdienst beginnt am 01.04.2027, bietet praktische Mitarbeit, Schulungen und Seminare und führt zur Laufbahnprüfung. Im Anschluss besteht Aussicht auf eine unbefristete Beamtenstelle.
Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Kennziffer: J000043309
Als Umwelttechniker:innen und Umweltschützer:innen tragen Sie dazu bei, dass Hamburg lebenswert bleibt. Sie begleiten die Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie, setzen sich für saubere Luft, Gewässer und Böden ein und sorgen für die Einhaltung von Umweltstandards. Zum 01.04.2027 startet der 15-monatige Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn als Technische Oberinspektorin bzw. Technischer Oberinspektor (TOIA). Sie lernen verschiedene Bereiche der Hamburger Umweltverwaltung kennen, sammeln früh Praxiserfahrung und arbeiten an spannenden Projekten mit. Sie Durchlaufen in 15 Monaten eine Kombination aus praktischer Mitarbeit, Schulungen und Seminaren, Erhalten interdisziplinäre Einblicke in das breite Aufgabenspektrum der FHH (z. B. bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) und gestalten einzelne Ausbildungsabschnitte nach Neigung und Fähigkeiten mit, Bauen sich ein breites berufliches Netzwerk im Tätigkeitsfeld auf, Verstehen nach erfolgreichem Abschluss die tieferen Zusammenhänge der Verwaltung und übernehmen in Ihrer weiteren beruflichen Laufbahn verantwortungsvolle und komplexe Projekte, Absolvieren zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes eine Laufbahnprüfung. Diese ermöglicht Ihnen die Übernahme in ein unbefristetes Beamtenverhältnis.
Erforderlich Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung Umwelttechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit umwelttechnischem Schwerpunkt. Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie sich noch im Studium befinden und spätestens bis 31.01.2027 Ihre letzte Studienleistung nachweisen können. Zum Zeitpunkt der Einstellung sind Sie nicht älter als 39 Jahre. Zusätzlich besitzen Sie eine deutsche, eine EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit. Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und auch nicht Staatsangehörige:r der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, müssen Sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt.
Vorteilhaft