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Staatliche Schulamt Cottbus sucht eine Schulpsychologin/einen Schulpsychologen (m/w/d) für die Schulpsychologische Beratungsstelle in Senftenberg.
Die Stelle ist befristet gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG in Vollzeit, längstens bis zum 7. Mai 2027. Besoldung entsprechend A 13 BBgBesG bzw. TV-L Entgeltgruppe 13. Mobilität, Gleitzeit und Weiterbildung werden geboten.
Das Staatliche Schulamt Cottbus beabsichtigt, in der Schulpsychologischen Beratungsstelle in Senftenberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
befristet gem. § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG in Vollzeit, längstens bis zum 7. Mai 2027, zu besetzen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 13 BbgBesG bzw. Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet.
Das Staatliche Schulamt Cottbus ist eine untere Schulbehörde und als sonstige untere Landesbehörde dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zugehörig. Die diesbezügliche regionale Zuständigkeit erstreckt sich auf die Landkreise Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und die kreisfreie Stadt Cottbus.
Unterstützung des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit in der Schule durch psychologische Erkenntnisse und Methoden, insbesondere durch
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist für Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.