Movie Park Germany - Deutschlands größter Film- und Freizeitpark bietet Dir die Chance, Teil eines internationalen Teams zu werden. Mit über 40 Attraktionen, Shows und spektakulären Events wie dem "Halloween Horror Festival" oder "Movie Park's Hollywood Christmas" schaffen wir unvergessliche Momente.
Schreiner (m/w/d) / Zimmermann (m/w/d)
Park Operations
Gage - Was wir Dir bieten
- Faire Bezahlung mit einem Bruttojahresgehalt von 34.839,60 - 37.779,00 EUR (je nach Qualifikation und Berufserfahrung), 30 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld, Leistungsprämie und individuelle Weiterbildungsangebote
- Langfristige berufliche Perspektive in einem internationalen Unternehmensumfeld mit einer angenehmen Arbeitsatmosphäre in einem außergewöhnlichen Arbeitsumfeld
- Umfassende Einarbeitung und Unterstützung in einem dynamischen Team mit interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeiten
- Teil eines vielfältigen Unternehmens mit Menschen unterschiedlichster Herkunft, Weltanschauung, Altersgruppen, Religionszugehörigkeit und sexueller Orientierung - Wir leben Diversity
- Reinigung der durch Movie Park Germany zur Verfügung gestellten Dienstbekleidung
- Gratis Mitarbeiterparkplätze
- Eine Vielzahl von Mitarbeitervergünstigungen im Tourismussegment, freier Eintritt und Tickets und eine subventionierte Kantine
Drehbuch - Was sind Deine Aufgaben
- Wartung, Instandhaltung und Reparatur an parkeigenen Gebäuden und Aufbauten eigenverantwortlich und nach Arbeitsauftrag
- Tägliche Kontrolle der gesamten Strecke unserer Holzachterbahn laut Checkliste
- Weitere Arbeiten im Rahmen der Tätigkeit mit Holz, Kunststoffen und anderen verschiedenen Baumaterialien
- Zustandsmeldung bei Abweichungen der Soll-Zustände an Vorgesetzte
- Führen von Logbüchern und Dokumentationen
Rolle - Was solltest Du mitbringen
- Abgeschlossene Ausbildung zum Schreiner o.ä.
- Erste Berufserfahrung von Vorteil
- Höhentauglichkeit
- Besitz guter Umgangs- und Kommunikationsformen
- Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
- Serviceorientiertes Handeln und Denken
- Bereitschaft zum Wochenenddienst