Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
Der Landkreis Merzig-Wadern sucht eine/n Sachbearbeiter/in Haushalt (m/w/d) in der Finanzabteilung. Die Stelle ist unbefristet in Teilzeit (28 Std./Woche).
Sie arbeiten an Jahresabschlüssen, Anlagenbuchhaltung, Umsatzsteuermeldungen und unterstützen die Steuerberatung. Voraussetzung ist ein einschlägiges betriebswirtschaftliches Studium oder vergleichbarer Abschluss sowie Erfahrung im kommunalen Rechnungswesen; flexibles, genaues Arbeiten wird erwartet.
Der Landkreis Merzig-Wadern liegt im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg, im Herzen Europas und wird aufgrund seiner vielen Grünflächen und ausgedehnten Wälder auch der Grüne Kreis genannt.
Die Kreisverwaltung des Landkreis Merzig-Wadern ist für mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner ein moderner und serviceorientierter Dienstleister und bietet ihren rund 500 Beschäftigten vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten, sichere Zukunftsperspektiven und abwechslungsreiche Einsatzfelder. Chancengerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie Fort- und Weiterbildung spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Die Kreisverwaltung des Landkreis Merzig-Wadern stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter Haushalt (m/w/d) in der Finanzabteilung ein. Die Stelle ist unbefristet in Teilzeit (28 Std./Woche) zu besetzen. Das monatliche Bruttoentgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 9b TVöD. Das Einstiegsentgelt bei Vollzeitbeschäftigung liegt – abhängig von den einschlägigen beruflichen Vorerfahrungen – derzeit zwischen 3.779,84 € (Stufe 1) und 4.203,56 € (Stufe 3) brutto/Monat. Weitere Stufen, bis zur Stufe 6, werden nach einer tariflich festgelegten Stufenlaufzeit erreicht.
Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe werden Frauen bei gleicher Eignung und Qualifikation in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderten Menschen bzw. ihnen Gleichstellten wird im Rahmen der gesetzlichen Maßgaben bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.