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Die Stelle als Physiotherapeut/-in in Aschaffenburg-Schweinheim richtet sich an eine engagierte Person, die medizinisch-therapeutische Maßnahmen in Einzel- und Gruppenbehandlungen durchführt und diese in den pädagogischen Ganztag integriert.
Der Träger bietet einen unbefristeten Vertrag, Teilzeit von 50–80% und eine Vergütung gemäß AVR Diakonie Bayern; zudem folgen Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge und Beihilfeversicherung.
Wir suchen Physiotherapeut/-in (m/w/d) ab sofort - 50-80% in Aschaffenburg - Teilzeit - Vormittag, Teilzeit - Nachmittag
Das Förderzentrum "Altes Schweinheimer Schulhaus" mit Schule, Schulvorbereitender Einrichtung (Kindergarten), Heilpädagogischer Tagesstätte und Therapiebereich sucht in Aschaffenburg-Schweinheim einen Physiotherapeuten (m/w/d). Träger des Förderzentrums ist der Verein für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Würzburg e.V. Die Einrichtungen des Vereins bieten individuelle Förderung und Unterstützung, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Als einer der größten Träger der Behindertenhilfe in Unterfranken mit über 700 Mitarbeitenden zeichnet sich der Verein durch sein Engagement und langjährige Erfahrung aus.
Unser Förderzentrum ist ein Ort, in dem Menschen zusammen lernen und leben. Lernen und Leben sind in Bildungs- und Erziehungsprozessen nicht voneinander zu trennen. Das Ziel aber ist für jedes Kind gleich: es soll lernen, seinen Alltag, soweit es irgendwie geht, selbstständig zu bewältigen. Dies ist die Basis auf der wir unsere Konzeption aufbauen und erfordert ein "integriertes Förderkonzept", in dem Schule und Heilpädagogische Tagesstätte mit Therapie (Physio, Logo, Ergo) gemeinsam den "Pädagogischen Ganztag" gestalten.
Medizinisch-therapeutische Maßnahmen in Einzel- und Gruppenbehandlungen. Diese sind eingebunden in den pädagogischen Ganztag, stehen in Wechselwirkung mit den heilpädagogischen und sozialen Inhalten und werden interdisziplinär abgestimmt.
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Aus Gründen der Lesbarkeit ist die männliche Sprachform gewählt worden. Alle personenbezogenen Aussagen gelten jedoch stets für alle gleichermaßen.