Mach aus dieser Rolle ein Vorstellungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die darauf ausgerichtet sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Universitätsklinikum Augsburg sucht Pflegefachkraft (m/w/d) für die Onkologie am Medizincampus der II. Medizinischen Klinik.
Sie versorgen selbstständig Patienten mit onkologischen und hämatologischen Krankheitsbildern und wirken bei Chemotherapie- und Immuntherapiebehandlungen mit. Sie beraten Patienten und Angehörige, arbeiten interdisziplinär mit Ärzteteam, Sozialdienst und Palliativdienst, dokumentieren den Pflegeprozess digital und profitieren von einer strukturierten Einarbeitung sowie
Das Universitätsklinikum Augsburg ist eine der jüngsten und zugleich eine der größten Universitätskliniken Deutschlands. Wir vereinen nahezu alle Fachrichtungen der Medizin unter einem Dach. Die große Bandbreite an universitärer Spitzenmedizin, höchste Versorgungsqualität und wegweisende Forschung und Lehre eröffnen unseren Mitarbeitenden zahllose Entwicklungsmöglichkeiten – und bietet Ihnen eine sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit.
Bringen Sie Ihr Wissen ein – und werden Sie Teil eines einzigartigen Teams, das medizinische Exzellenz mit Menschlichkeit verbindet.
Du bist Pflegefachkraft (m/w/d) mit Berufserfahrung? Dich interessiert die Arbeit in der Onkologie am Medizincampus der II. Medizinischen Klinik auf hohem Niveau? Dann bist Du bei uns im Team genau richtig!
Frau Lisa Drexel
Klinisches Zentrumsmanagement
0821/400-4472
Neben spannenden Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen erwartet Dich im Universitätsklinikum eine Vielzahl an attraktiven Benefits sowie eine Tätigkeit mit Sinn.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.