Hebe dich für diese Rolle von der Masse ab — erstelle in etwa einer Minute einen maßgeschneiderten Lebenslauf und ein Anschreiben.
m&i-Klinikgruppe Enzensberg sucht einen Facharzt (m/w/d) für Neurologie mit Führungsverantwortung. Sie leiten ein multiprofessionelles Team, entwickeln Behandlungsansätze weiter und arbeiten eng mit Medizin, Pflege und Therapie zusammen.
Idealerweise bringen Sie Erfahrung in der neurologischen Frührehabilitation (Phase B–D) mit und setzen sich für eine patientenzentrierte Teamarbeit auf Augenhöhe ein. Eine wertschätzende Unternehmenskultur steht im Mittelpunkt.
In den m&i-Fachkliniken Hohenurach behandeln wir Patienten in den Fachbereichen Neurologie/Neuropsychologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Innere Medizin und Geriatrie.
Die Neurologie/Neuropsychologie gliedert sich in die Bereiche Neurologische Frührehabilitation (Phase B), Weiterführende Neurorehabilitation (Phase C) und Neurologische Anschlussheilbehandlung (Phase D). Wir sind spezialisiert auf die Schlaganfall-Nachsorge und behandeln u. a. Patienten mit Schluck-, Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen sowie Gesichtslähmungen.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.