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Die Stadt Brühl sucht eine Lehrkraft für Fagott im Fachbereich Kunst- und Musikschule. Die Stelle ist unbefristet, in Teilzeit mit 5 Unterrichtsstunden zzgl. Ferienüberhang, flexibel auch nachmittags und abends.
Aufgaben umfassen Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht, Vorbereitung auf Ensembles und Wettbewerbe sowie Teilnahme an Veranstaltungen und Projektplanungen. Voraussetzungen sind ein künstlerisch-pädagogisches Hochschulstudium im Fagott oder gleichwertige Ausbildung; Bereitschaft zu
Stelle: Lehrkraft
Fach/Funktion: Fagott
Umfang der Beschäftigung: 5 UStd. zzgl. Ferienüberhang
Vergütung: TVöD
Bemerkungen: Die Stadt Brühl hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich „Kunst- und Musikschule“ eine Stelle als Lehrkraft (m/w/d) für den Bereich Fagott unbefristet in Teilzeit mit 5,0 Unterrichtsstunden zzgl. Ferienüberhang zu besetzen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, auch in den Nachmittags- und Abendstunden, wird vorausgesetzt.
erfolgreich abgeschlossenes künstlerisch-pädagogisches Hochschulstudium im Fach Fagott oder eine gleichwertige Ausbildung mit entsprechendem Abschluss oder einen Nachweis über ein momentan laufendes Studium, das bald abgeschlossen wird
Die Stadt Brühl ist von der Bertelsmann Stiftung mit dem Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber 2022“ ausgezeichnet worden und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Familienpflichten. Auch wird die berufliche Gleichstellung gewährleistet. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Die Personalverwaltung freut sich über Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts. Die Stadtverwaltung Brühl nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ebenfalls ernst und berücksichtigt daher bei gleicher Eignung besonders Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung. Als Kommune mit Zukunft sind Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte herzlich willkommen.
Zusätzliche allgemeine Informationen über die Stadtverwaltung Brühl finden Sie im Internet unterwww.bruehl.de .
Qualifikation: Hochschulstudium oder gleichwertige Ausbildung mit entsprechendem Abschluss