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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Pauli sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Küster/in bzw.
Hausmeister*in in Teilzeit (29,25 Std./Woche) unbefristet. Zu Ihren Aufgaben gehören Begleitung von Gottesdiensten, Vor- und Nachbereitung von Konzerten sowie Instandhaltung und Pflege der Kirche und des Umfelds. Koordination von Dienstleistern, Einarbeitung Ehrenamtlicher und Mitwirkung in Gemeindediensten gehören ebenfalls dazu.
Die St. Pauli Kirche gab dem bekannten Stadtteil seinen Namen und steht als Haus Gottes für Glaube, Liebe und Hoffnung. Als Kirchengemeinde sind wir niedrigschwellig und offen für Menschen aller Herkünfte. Ein Leben in versöhnter Vielfalt ist unser Ziel. Die Kirche ist umgeben von einem wunderbaren Kirchgarten, der ein gepflegter Ort ist, in dem die Seele aufatmen kann. Fünf Gebäude umgeben die Kirche, in denen die verschiedenen Arbeitszweige Jugendsozialarbeit, KITA, Verwaltung, ambulante Pflege der Elbdiakonie, Seelsorge und Beratung stattfinden.
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Pauli sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Küster / Hausmeister*in (m/w/d), Teilzeit (29,25 Std./Wo.), unbefristet.
Bewerbungsschluss ist der 30.09.2026
Für Fragen zur Tätigkeit steht Ihnen Pastor Sieghard Wilm, E-Mail: sieghard.wilm@stpaulikirche.de, Tel.: 040-3196893, gerne zur Verfügung.
Bewerbungsschluss ist der 30.09.2026
Für Fragen zur Tätigkeit steht Ihnen Pastor Sieghard Wilm, E-Mail: sieghard.wilm@stpaulikirche.de, Tel.: 040-3196893, gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Die Tätigkeit der Küsterin bzw. des Küsters weist einen engen Bezug zum Verkündigungsdienst auf. Ein positives Bekenntnis der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zum Auftrag der evangelischen Kirche ist Voraussetzung. Daher erwarten wir die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder einer regionalen Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen auf dem Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland angeschlossen ist oder der Vereinigung Evangelischer Freikirchen angehört. Die Vergütung erfolgt nach TV KB.