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Amtsgericht Mettmann sucht mehrere Justizhelfer*innen zur Unterstützung im Landgerichtsbezirk Wuppertal (Mettmann, Remscheid, Solingen) sowie Landgericht Wuppertal. Die Stellen sind zunächst auf 1 Jahr befristet; eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist vorgesehen.
Zu den Aufgaben gehören die Aufrechterhaltung von Ruhe und Sicherheit in den Gebäuden, die Teilnahme an Terminen, das Vorführen von Gefangenen sowie Durchsuchungen und Festnahmen nach Anordnung.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Justizhelfer*innen für den Landgerichtsbezirk Wuppertal (Amtsgerichte Mettmann, Remscheid und Solingen sowie Landgericht Wuppertal). Die Stellen sind zunächst für 1 Jahr befristet. Daraufhin ist eine unbefristete Weiterbeschäftigung geplant.
Sie haben außerdem Freude an Teamarbeit und sind kommunikativ? Dann sollten wir uns unbedingt kennenlernen!
Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis. Aus diesem Grund müssen bei der Einstellung in das Tarifverhältnis auch die Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung vorliegen. Sie müssen:
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 44.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sichere Arbeitsplätze und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.