Eine komplette Bewerbung in einer Minute — maßgeschneiderter Lebenslauf und Anschreiben, versandbereit.
Die Gemeinde Grammetal sucht zum 01.12.2026 eine/n Gemeindearbeiter/in (m/w/d) in Vollzeit unbefristet. Sie arbeiten im Bauhof und sind verantwortlich für Unterhalt, Instandsetzung und Pflege von Betriebsfahrzeugen, Maschinen und Geräten.
Zu den Aufgaben gehören Grünflächen- und Landschaftspflege, Winterdienstarbeiten, Straßen- und Platzunterhaltung sowie die Pflege von Spielplätzen und Friedhöfen. Voraussetzungen sind eine technische/handwerkliche Ausbildung, Führerschein Klasse B (CE
Veröffentlichungsdatum: Vor 2 Tagen veröffentlicht
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den Bestimmungen des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter BewerberInnen werden nach Abschluss des Verfahrens und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Datenschutzbestimmungen nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet, es sei denn, ein ausreichend frankierter Rückumschlag ist der Bewerbung beigefügt. Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.
Mit Einreichen der Bewerbung erteilen Sie der Gemeinde Grammetal ausdrücklich die Zustimmung, Ihre an uns übermittelten personenbezogenen Daten durch hierfür befugte Personen zum Zweck des Stellenbesetzungsverfahrens gemäß EU-DSGVO zu erfassen und zu nutzen. Aus den Bewerbungsunterlagen werden das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, Nachweis über eine Schwerbehinderung etc. erfasst. Die Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle durch die hierzu befugten Personen verwendet. Die Gemeinde Grammetal versichert, dass nur der interne Personenkreis, der unmittelbar in das Stellenbesetzungsverfahren einbezogen ist, Kenntnis dieser Daten erhält. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz.
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