Mach aus dieser Rolle ein Vorstellungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die darauf ausgerichtet sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Stadt Lünen bietet eine dreijährige Ausbildung zur Fachinformatiker:in Systemintegration an. Du lernst die theoretischen Grundlagen am Berufskolleg Dortmund und arbeitest praktisch in der IT-Abteilung der Stadt Lünen.
Du betreust PCs und Server, pflegst Netzwerke und realisierst komplexe IT‑Systeme, unterstützt Anwender:innen und trägst zur Optimierung der Systeme bei. Die Ausbildung setzt FOR, Teamfähigkeit, Serviceorientierung und eigenständiges Arbeiten voraus.
Du möchtest in der öffentlichen Verwaltung arbeiten und trotzdem die Vorzüge eines modernen Dienstleistungsunternehmens erleben? Dann bist du bei der Stadt Lünen genau richtig.
Als Fachinformatiker:in für Systemintegration bist du Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um die Integration der verschiedenen Soft‑und Hardwaresysteme in der Stadt Lünen.
Zum 01.08.2027 bieten wir folgende Ausbildung an:
Wenn du Interesse an der Ausbildung hast, bewirb dich bis zum 30.09.2026 direkt über unser Onlineformular. Weitere Informationen zum Ablauf findest du zudem auf unserer Homepage unter www.luenen.de.
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet dir gerne Timo Milcarek: (02306) 104 1283.
Als moderne Arbeitgeberin setzt die Stadtverwaltung Lünen auf Chancengleichheit und die Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden. Dieses Engagement wurde 2023 mit dem Prädikat „Total E‑Quality“ ausgezeichnet. Der Anspruch der Stadtverwaltung ist es, die Diversität der Stadtgesellschaft auch in ihrer Mitarbeiterschaft widerzuspiegeln.
Eine Ausbildung in Teilzeit ist in den praktischen Ausbildungsabschnitten grundsätzlich möglich. Die Stadt Lünen engagiert sich für Chancengleichheit. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.