Ergotherapeut*in (m/w/d)
Arbeitsort
Rehazentrum im Naturpark Aukrug
Anstellungsart
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)
Berufsbezeichnung
Schwangere- und Elternzeitvertretung (mind. 30 Std / Woche)
Stellenbeschreibung
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Ergotherapeut*in (m/w/d) als Schwangerschafts- und Elternzeitvertretung.
Vertragsbedingungen und Vergütung
- Zunächst befristeter Arbeitsvertrag für 2 Jahre
- Bezahlung nach TV-TgDRV (Entgeltgruppe 7, ca. 3295€ - 4045€ brutto in VZ je nach Erfahrung bei entsprechender Qualifikation)
- Jahressonderzahlung nach TV-TgDRV
- 30 Tage Urlaub bei einer 5‑Tage‑Woche
- Zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
- Zuschuss zum Deutschlandticket / Jobticket
- Flexibilität und Planung der Arbeitszeiten für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Kostenübernahme bei Fort‑ und Weiterbildungen
- Kostenloser Parkplatz für Mitarbeitende
- Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung
- Betriebssportgemeinschaft
- Corporate Benefits – Vorteilsportal mit Rabatten
Ihre Aufgaben
- Durchführung orthopädischer und psychosomatischer Einzel- und Gruppentherapie
- Teilnahme an interdisziplinären Fortbildungen und Besprechungen
- Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen
Ihr Anforderungsprofil
- Abgeschlossene Ausbildung zum Ergotherapeut*in
- Kenntnisse orthopädischer und psychosomatischer Krankheitsbilder von Vorteil
- Interesse an Konzeptarbeit von Vorteil
- Flexibilität, Bereitschaft zur Arbeit an Samstagen und Feiertagen
- Soziale Kompetenz, freundlicher und empathischer Umgang mit Menschen
- Teamfähigkeit und Engagement in einem interdisziplinären Team
- Interesse an medizinischer Rehabilitation und integrierter Behandlung von somatischen und psychosomatischen Patienten
- Zuverlässigkeit, selbständiges und patientenorientiertes Arbeiten
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Personen nach § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Im Falle einer Einstellung ist nach § 20 IfSG der Nachweis einer bestehenden Masernimmunität notwendig.
Vorteile für Mitarbeitende
- Flexible Arbeitszeiten
- Homeoffice / Mobiles Arbeiten
- Vermögenswirksame Leistungen
- Rabatte für Mitarbeitende
- Sport- und Gesundheitsangebote
- Sonderzahlungen
- Weiterbildungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Parkmöglichkeiten
- Moderne technische Ausstattung