Brandmeisteranwärter/-in (m/w/d)

Landeshauptstadt Dresden

Dresden

Vor Ort

EUR 1.200 - 1.600

Vollzeit

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Zusammenfassung

Brand- und Katastrophenschutzamt der Landeshauptstadt Dresden sucht Brandmeisteranwärter/-innen (m/w/d) in Vollzeit. Die zweijährige Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf und bereitet auf Aufgaben der Berufsfeuerwehr im Einsatzdienst, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vor. Beginn ist der 1.

September 2027. Ausbildungsstandorte sind verschiedene Feuerwachen der Stadt sowie externe Bildungseinrichtungen.

Qualifikationen

  • Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit relevanter Berufsausbildung.
  • 18 Jahre alt zum Ausbildungsbeginn.
  • Bereitschaft zum Schichtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Aufgaben

  • Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Fachrichtung Feuerwehr.
  • Mitarbeit in Brandbekämpfung, Rettungsdienst und Katastschutz.
  • Erfüllung von Weisungen Vorgesetzter während des Einsatzdienstes und im Innendienst.

Kenntnisse

Teamfähigkeit
Schichtdienst
Belastbarkeit
Verantwortungsbewusstsein

Ausbildung

Realschulabschluss
Hauptschulabschluss mit relevanter Berufsausbildung

Tools

Führerschein Klasse B

Jobbeschreibung

Brandmeisteranwärter/-innen (m/w/d) – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene Fachrichtung Feuerwehr
Brand- und Katastrophenschutzamt

Job-ID: AFBM3727
Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2026

Das Brand- und Katastrophenschutzamt ist für die Sicherstellung des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes, des Rettungsdienstes sowie für den Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle (Notruf 112) der Landeshauptstadt Dresden verantwortlich. Darüber hinaus übernimmt es wichtige Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz.

  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Besoldungsgruppe: Anwärterbezüge gem. SächsBesG, ggf. Anwärtersonderzuschlag für Notfallsanitäter/-innen
  • Standort: Feuer- und Rettungswachen der Landeshauptstadt Dresden sowie externe Bildungseinrichtungen
  • Beginn: zum 1. September 2027

Ihre duale Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr vom 7. März 2022 (Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung).

In der zweijährigen Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden Sie auf die vielfältigen, spannenden und herausfordernden Aufgaben einer Berufsfeuerwehr bei der Brandbekämpfung, Hilfeleistung, im Rettungsdienst und Katastrophenschutz vorbereitet. Die feuerwehrtechnische Ausbildung umfasst theoretische Lehrgänge und praktische Ausbildungsabschnitte. Die integrierte Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/-in, sofern nicht bereits vorhanden, gliedert sich in vier Abschnitte, die mindestens 520 Stunden umfasst und mit einer medizinischen Fachprüfung abschließt. Sie schließen die Ausbildung mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen ab.

  • Diese Aufgaben erwarten Sie während der praktischen Ausbildung
  • Erfüllung von Weisungen Vorgesetzter während des Einsatzdienstes an Einsatzstellen und im Innendienst
  • Mitarbeit bei der Erhaltung der Einsatzbereitschaft von Geräten und Ausrüstung sowie zur Werterhaltung
  • Erfüllung von Aufgaben einer Truppfrau / eines Truppmanns nach Feuerwehrdienstvorschrift entsprechend erreichtem Ausbildungsstand
  • Tätigkeit im Rettungsdienst entsprechend Ihrer Qualifikation

Zum Vorbereitungsdienst gemäß § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO) kann zugelassen werden, wer

  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetzes und nach § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes erfüllt
  • einen geeigneten Bildungsabschluss wie folgt nachweist:
  • Realschulabschluss oder
  • Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung
  • das 18. Lebensjahr zum geplanten Ausbildungsbeginn am 1. September 2027 vollendet und
  • das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahme bei Soldaten auf Zeit mit einem Dienstverhältnis von mindestens 12 Jahren möglich)
  • mindestens 165 cm groß ist
  • nach amtsärztlichem Gutachten über die erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst verfügt (bitte Informationsblatt beachten)
  • über ein nach dem 1. Januar 2026 ausgestelltes Deutsches Sportabzeichen mindestens in Silber verfügt
  • aufgrund eines Auswahlverfahrens insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit sowie mündlicher und schriftlicher Ausdruck, nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst geeignet erscheint (bitte Erklärungsbogen „Äußeres Erscheinungsbild – Tätowierungen“ beachten)
  • den Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines KFZ besitzt
  • freundliches, sicheres Auftreten
  • Bereitschaft zum Schichtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Einsatzbereitschaft und Motivation, Teamfähigkeit und persönliches Engagement
  • hohe psychische und physische Leistungsbereitschaft sowie Belastbarkeit
  • Darüber hinaus müssen Sie für die Tätigkeit als Rettungssanitäter/-in die Standardschutzimpfungen, Impfungen gegen Hepatitis A und B, eine Immunität gegen Masern sowie weitere zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns rechtlich vorgeschriebenen Impfungen nachweisen. Einschränkungen des geforderten Impfschutzes (medizinische Kontraindikation) und der Nachweis der Impfungen werden im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung geprüft.

wünschenswert: Besitz eines Führerscheins Klasse C, eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Rettungsdienst

Von den Bewerbern und Bewerberinnen wird nach der Ausbildung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte die Wohnortnähe zur Landeshauptstadt Dresden erwartet.

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  • Anwärterbezüge gemäß Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG). Für bereits ausgebildete Notfallsanitäter/-innen ist für die Dauer der Laufbahnausbildung zusätzlich die Zahlung eines Anwärtersonderzusch
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