Mach aus dieser Rolle ein Vorstellungsgespräch — ein Lebenslauf und ein Anschreiben, die darauf ausgerichtet sind, was dieser Arbeitgeber sucht.
Der Landkreis Heidekreis sucht eine*n Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in (Bachelor oder gleichwertig) mit staatlicher Anerkennung oder eine pädagogische Fachkraft mit ausreichender Erfahrung für den Bezirkssozialdienst in Bad Fallingbostel. Die Stelle ist befristet bis zum 13.09.2027, umfasst 39 Wochenstunden und richtet sich an tarifliche Beschäftigte nach TVöD EG S 14.
Zu den Aufgaben gehören Erziehung und Entwicklung junger Menschen beraten, Hilfen zur Erziehung einleiten und steuern,
Sie suchen nicht nur einen Job, Sie wollen ankommen und bleiben?
Dann suchen wir genau Sie!
Der Landkreis Heidekreis liegt im Naherholungsgebiet Lüneburger Heide und in verkehrsgünstiger Lage im Städtedreieck Hamburg - Hannover - Bremen. Breite kulturelle und sportliche Angebote, vielfältige Freizeitattraktionen sowie weitläufige Natur machen unsere Region so lebenswert. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ist für uns selbstverständlich. Wir motivieren unsere Mitarbeiter*innen eine individuelle und gesunde Balance zwischen Arbeit und Freizeit zu finden.
Der Heidekreis sucht zum 01.09.2026 eine*n
Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in (Bachelor oder gleichwertig) mit staatlicher Anerkennung
oder
pädagogische Fachkraft mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen (z.B. Hochschulabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften, etc.) mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in Feldern der Sozialen Arbeit
(m/w/d)
für die Fachgruppe Bezirkssozialdienst in Bad Fallingbostel für eine bis zum 13.09.2027 befristete Vollzeitstelle (Kennwort 06.101) mit 39 Wochenstunden, vergütet nach EG S 14 TVöD.
Unter www.karriere.heidekreis.de finden Sie weitere Informationen zum Heidekreis als Arbeitgeber und Verlinkungen zu Gehaltsrechnern. Sie wollen noch mehr erfahren? Dann folgen Sie uns auf Instagram oder Facebook @landkreis_heidekreis
Bewerbungen anerkannter schwerbehinderter Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX oder Gleichgestellter nach § 2 Abs. 3 SGB IX werden begrüßt.
Der Landkreis Heidekreis schätzt Vielfalt und begrüßt alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung – und strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Zum Abbau einer Unterrepräsentanz im Sinne des NGG werden Bewerbungen von Männern besonders begrüßt.
Die Stelle ist nicht für Heim- oder Telearbeit geeignet, aber mobiles Arbeiten ist nach Absprache möglich.
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeit geeignet, mindestens 30 Std. (mind. 2 ganze Arbeitstage).
Auskunft erteilt: Frau Gerdes, Leitung Fachgruppe Bezirkssozialdienst, Telefon 05162 970-380