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Der DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. beginnt zum 01.04.2027 mit mehreren Auszubildenden zur Notfallsanitäter-Ausbildung.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt im Wechsel an der Landesschule, Lehrrettungswachen und klinischen Partnern, mit Einblick in Einsätze und medizinische Grundlagen. Zu den Voraussetzungen gehören mittlerer Bildungsabschluss oder Fachhochschulreife, Engagement, Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Schichtarbeit.
Der DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. ist einer von 34 Kreisverbänden im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. Hier übernehmen 2200 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie rund 450 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verantwortung im Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankentransport sowie im Hausnotruf und in der Sozialarbeit und im Ausbildungsbereich.
Das Gebiet des Kreisverbandes umfasst einen großen Teil der Metropolregion Rhein-Neckar. Diese bietet ein großes Freizeitangebot, umfangreiche Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten sowie eine sehr lebendige Kulturszene – ein begehrter Lebensmittelpunkt für viele Menschen.
Zum 01.04.2027 suchen wir mehrere Auszubildende für die
Du suchst eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung? Dann bist Du bei uns richtig.
Du willst einen spannenden, aufregenden und erfüllenden Beruf erlernen? Du bist medizinisch interessiert und der Mensch und seine Anatomie begeistern Dich? Die Möglichkeit zu lernen, Menschen das Leben retten zu können oder sie in besonderen Lebenslagen zu unterstützen, sprechen Dich an? Du möchtest mehr über Einsatztaktik und spezielle Techniken der Rettung erfahren?
Dann ist die Ausbildung zum Notfallsanitäter (m/w/d) beim DRK Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. genau das Richtige für Dich!
So läuft Deine Ausbildung ab:
Dich erwartet eine spannende dreijährige Ausbildung, in der Du im Wechsel an der DRK-Landesschule in Sinsheim, auf unseren Lehrrettungswachen in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis, sowie in verschiedenen Fachbereichen unserer klinischen Partner Erfahrungen sammelst.
Bitte beachten Sie die geltenden einrichtungsbezogenen Impfbedingungen gemäß:§ 23 Absatz 3 IfSG.