Eine zielgenaue Bewerbung für diesen Job — ein maßgeschneiderter Lebenslauf und ein Anschreiben, die genau zur Stellenanzeige passen.
Universitätsklinikum Augsburg sucht einen Kaufmann (m/w/d) im Gesundheitswesen zur Ausbildung. Die Stelle umfasst Empfangs- und Verwaltungsaufgaben, sowie das Erstellen von Rechnungen gegenüber Krankenkassen und Kostenträgern.
Du arbeitest im Team und bringst Organisationstalent sowie Verantwortungsbewusstsein mit. Es erwartet dich eine fundierte Ausbildung an einem der größten Krankenhäuser in Deutschland mit guten Übernahmechancen, Unterstützung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder und
Als Kaufmann (m/w/d) im Gesundheitswesen weißt du, was in punkto Gesundheit zählt. Deine Arbeit ist abwechslungsreich, denn du bist z.B. für den Empfang und die verwaltungstechnische Betreuung von Patienten zuständig. Außerdem erstellst du Rechnungen für Leistungen gegenüber Krankenkassen und anderweitigen Kostenträgern und gehörst damit zu den Finanzprofis.
Als Kaufmann (m/w/d) im Gesundheitswesen weißt du, was in punkto Gesundheit zählt. Deine Arbeit ist abwechslungsreich, denn du bist z.B. für den Empfang und die verwaltungstechnische Betreuung von Patienten zuständig. Außerdem erstellst du Rechnungen für Leistungen gegenüber Krankenkassen und anderweitigen Kostenträgern und gehörst damit zu den Finanzprofis.
Du hast einen guten mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reilfe, M-Zweig), übernimmst gerne Verantwortung, möchtest im Team arbeiten und hast Organisationstalent? Dann findest du als Kaufmann (m/w/d) im Gesundheitswesen einen vielseitigen Beruf.
Frau Anna-Maria Palluch, 0821/400-4941 (Mo-Do, jeweils zwischen 12:30-14:30 Uhr)
Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Bewerber (m/w/d) mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Universitätsklinikum Augsburg muss gemäß §§ 23, 23a IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden.