Ausbilder Luftsicherheit für die Schulung von Personal nach Nummer 11.2.3.8, 11.2.3.9 und 11.2.3.10 DVO (EU) 2015/1998 (m/w/d) in Vollzeit / Teilzeit / geringfügiger Beschäftigung
Unseren Kunden nennen wir 23 gute Gründe, warum sie mit uns zusammenarbeiten sollten. Hier sind mindestens vier, warum auch Sie dies tun sollten:
- Nachhaltig: Mit uns finden Sie einen Arbeitgeber, der langfristig auf Sie setzt und dabei die Flexibilität bietet, die Sie brauchen.
- Facettenreich: Sie werden immer wieder aufs Neue gefordert und können Ihre Wünsche und Stärken gewinnbringend einbringen.
- Teamorientiert: Sie werden fester Teil eines Teams, das die Stärken eines jeden Teamplayers erkennt und gemeinsam viel bewegt.
- Attraktiv: Wir lieben es, wenn gutetechnische Ausrüstung und ein eigener Firmenwagen zugemeinsamen Erfolgen führen.
Aufgaben
Als Teil unseres sympathischen Teams zeichnet sich Ihre Tätigkeit in erster Linie durch die Schulung unserer Kunden und die Unterstützung bei der Erstellung unserer Schulungsprogramme aus. Zu Ihren Aufgaben gehören:
- Fachliche Unterstützung und Beratung bei der Entwicklung und Aktualisierung von Schulungsunterlagen, einschließlich unserer Web-based Trainings.
- Überwachung von Vorschriftsänderungen, die schulungsrelevante Auswirkungen haben.
- Beantragung der Genehmigung der Schulungen bei den zuständigen Behörden (z.B. LBA) für die Aviatics Cost & Safety Management GmbH & Co. KG.
- Durchführung von Schulungen.
Qualifikationen
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Ausbilderzertifizierung vom Luftfahrt-Bundesamt für die Schulung von Personal nach Nummer 11.2.3.9 und 11.2.3.10 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 oder
- Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausbilderzertifizierung für 11.2.3.9 bzw. 11.2.3.10:
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Vorhandene Schulung zur Kompetenz in Schulungstechniken (mind. 40 UE).
- Für 11.2.3.8: mind. einmonatige Tätigkeit im Bereich der Sicherung von Luftfahrzeugen oder der Zuordnung von aufgegebenem Gepäck. Die Tätigkeiten dürfen nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
- Für 11.2.3.9 und 11.2.3.10: mind. dreimonatige Tätigkeit in der Sicherheitskontrolle von Fracht und Post oder in der Sicherheitskontrolle von Post und Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen. Die Tätigkeiten dürfen nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
- Bewerbungen von Personen, für die lediglich einzelne Ausbilderzertifizierungen der oben aufgeführten Nummern vorliegen sind ebenfalls erwünscht.
- Weitere Ausbilderzertifizierung für die Schulung von Personen nach Nummern der DVO (EU) 2015/1998 z.B. 11.2.3.6, 11.2.3.7, 11.2.6.2 und 11.2.7, sind wünschenswert.
- Prozessorientiertes Denken, strukturierte und umsetzungsstarke Arbeitsweise.
- Zuverlässigkeit und Durchsetzungsvermögen.
- Gute Umgangsformen und eine gehörige Portion Kommunikationsfreude.
- Sichere PC- und MS-Office-Anwenderkenntnisse.
Relevante Inhalte
Unsere „ready-2-start“-Online-Schulungen schließen kurzfristig jede Unterweisungslücke und sparen zudem Zeit und Geld.
Warum wir können, was wir tun und wie unsere Kunden von unserer weitreichenden Expertise – auch über die Luftfahrt hinaus – profitieren.
Unsere Trainer*innen überzeugen durch Erfahrung aus der Praxis für die Praxis. Wir nennen das Unterweisung mit Herzblut.