Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 700 Mitarbeitenden und über 13 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
Am Institut für Gesellschaft, Wissen und Politik an der Fakultät für Sozialwissenschaften wird voraussichtlich mit 1. Oktober 2025 folgende Stelle besetzt:
Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wo.std.)
Mindestentgelt: € 52.007,20 brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B1
Befristung: 4 Jahre
Bewerbungsfrist: 23. Juli 2025
Kennung: 383/24
Das Angebot:
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 3.714,80 brutto (14x jährlich; eine Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrung gemäß Kollektivvertrag ist möglich) abgeschlossen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
Die Bewerbung:
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung (deutsch oder englisch) folgende Dokumente bei:
Diese Stelle dient der fachlichen und wissenschaftlichen Bildung von Absolvent:innen eines Master- bzw. Diplomstudiums mit dem Ziel des Abschlusses eines Doktorats-/Ph.D.-Studiums der Wissenschafts- und Technikforschung. Bewerbungen von Personen, die bereits über ein facheinschlägiges Doktorat bzw. einen facheinschlägigen Ph.D. verfügen, können daher nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 383/24 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ am Ende der Ausschreibung möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 23. Juli 2025 vorliegen.
Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.