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Der Kanton St. Gallen sucht eine Richterin oder einen Richter für das Versicherungsgericht. Die Amtsantrittszeit ist der 1. Juni 2027 oder nach Vereinbarung vorgesehen. Der Kantonsrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2027 über die Wahl entscheiden.
Die Rechtspflegekommission berät Wahlvorschläge, hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung. Eine schweizerische Staatsbürgerschaft sowie Wohnsitz im Kanton sind vorgesehen.
Als der fünftgrösste Kanton der Schweiz mit rund 6000 Mitarbeitenden setzen wir uns bei der Kantonsverwaltung für das Gemeinwohl der Gesellschaft ein. Mit einer beeindruckenden Vielfalt an Leistungen betrifft unserer Arbeit alle Bereiche des Lebens, sei es Bildung, Wirtschaft, Recht, Sicherheit, Natur, Gesundheit, Bau, Kultur und Finanzen. Mit unserer sinnstiftenden Arbeit hinterlassen wir täglich einen kleinen Fussabdruck, da diese für über eine halbe Millionen Menschen relevant ist.
Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein
Sie sind als Richterin oder Richter für das Versicherungsgericht tätig. Der Kantonsrat wird die Wahl voraussichtlich in der Frühjahrssession 2027 vornehmen. Der Amtsantritt ist per 1. Juni 2027 oder nach Vereinbarung vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt. Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.