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Pflichtpraktikant (m/w/d) - Strafvollzug - Gesundheits- und Krankenpflege - Ref. Nr. 949

JBA - Justizbetreuungsagentur

Wien

Vor Ort

EUR 40 000 - 60 000

Vollzeit

Heute
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Zusammenfassung

Ein Personaldienstleister der Justiz sucht einen Pflichtpraktikanten (m/w/d) im Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege. Im Rahmen des Praktikums lernen Sie das Tätigkeitsfeld der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Einblicke in den Strafvollzug kennen. Voraussetzungen sind eine Bereitschaft zur Arbeit mit sozialen Randgruppen und ein vorab genehmigtes Pflichtpraktikum. Es wird ein Taschengeld von 800 EUR brutto pro Monat angeboten.

Leistungen

Freiwillige Entschädigung von 800 EUR brutto pro Monat

Qualifikationen

  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Gesundheits- und Krankenpflege vorgesehen sein.
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit erforderlich.

Aufgaben

  • Theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen.
  • Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug gewinnen.

Kenntnisse

Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen

Ausbildung

Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege
Jobbeschreibung

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Pflichtpraktikant (m/w/d)

Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege

Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bisher erworbenes theoretisches Wissen in der Praxis umzusetzen. Sie lernen das Tätigkeitsfeld Gesundheits- und Krankenpflege innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.

Unsere Anforderungen:
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Gesundheits- und Krankenpflege vorgesehen sein
  • 30–38 Wochenstunden
  • 4 Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

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