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Pflichtpraktikant (m/w/d) - Strafvollzug - Ergotherapie - Ref. Nr. 950

JBA - Justizbetreuungsagentur

Wien

Vor Ort

EUR 20 000 - 40 000

Vollzeit

Vor 7 Tagen
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Zusammenfassung

Eine Personaldienstleistungsagentur in Wien bietet ein Pflichtpraktikum in der Justizanstalt Wien-Josefstadt an. Das Praktikum umfasst die praktische Anwendung von theoretischem Wissen in der Ergotherapie und ermöglicht Einblicke in den Strafvollzug. Die Teilnehmer erhalten ein Taschengeld von 800 EUR brutto pro Monat.

Leistungen

Taschengeld von 800 EUR brutto pro Monat

Qualifikationen

  • Pflichtpraktikum muss im Studienplan Ergotherapie vorgesehen sein.
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit erforderlich.

Aufgaben

  • Praktische Anwendung des theoretischen Wissens in der Ergotherapie.
  • Einblicke in den Straf- und Maßnahmenvollzug.

Kenntnisse

Bereitschaft zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
Theoretisches Wissen in Ergotherapie
Teamfähigkeit

Ausbildung

Pflichtpraktikum im Studienplan Ergotherapie
Jobbeschreibung

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Praktikumsangebot 2026

Wirbieten Ihnen die Möglichkeit im Jahr 2026 ein Pflichtpraktikum in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, Wickenburggasse 18-20, 1080 Wien, zu absolvieren.

Pflichtpraktikant (m/w/d)

Studiengang Ergotherapie

Im Rahmen des Pflichtpraktikums können Sie Ihr bishererworbenes theoretisches Wissen indie Praxis umzusetzen. Sielernen dasTätigkeitsfeldErgotherapie innerhalb der Justiz kennen und gewinnen Einblicke in den Straf- bzw. Maßnahmenvollzug.

Unsere Anforderungen
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit mit sozialen Randgruppen
  • Pflichtpraktikum muss im StudienplanErgotherapie vorgesehen sein
  • 30-38Wochenstunden
  • 4Wochen Mindestpraktikumsdauer
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (=Taschengeld) von EUR 800 brutto pro Monat abgegolten.

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