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Pflichtpraktikant (m/w/d) - Familien- und Jugendgerichtshilfe - Soziale Arbeit

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Wels

Vor Ort

EUR 20 000 - 40 000

Vollzeit

Heute
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Zusammenfassung

Ein öffentlicher Personaldienstleister in Österreich sucht einen Pflichtpraktikanten (m/w/d) im Bereich Soziale Arbeit für ein Praktikum am Standort Wels. Das Praktikum ermöglicht Einblicke in die Familien- und Jugendgerichtshilfe sowie in wichtige rechtliche Verfahren. Die Vergütung beträgt 800 EUR brutto pro Monat bei 30 Wochenstunden. Wir legen Wert auf Chancengleichheit und laden besonders Frauen zur Bewerbung ein.

Qualifikationen

  • Langzeitpraktikum muss im Studienplan enthalten sein und mindestens 6 Wochen dauern.
  • Mindestens 30 Wochenstunden erforderlich (20 Wochenstunden für berufsbegleitend Studierende).
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit notwendig.

Aufgaben

  • Einblicke in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren.
  • Kenntnisnahme von Jugendstrafrecht.

Kenntnisse

Interesse an Familien- und Jugendgerichtshilfe
Kommunikationsfähigkeit
Jobbeschreibung

Die Justizbetreuungsagentur (JBA) ist der Personaldienstleister der österreichischen Justiz und überlässt Arbeitnehmer:innen an diese. Wir bieten langfristige Arbeitsverhältnisse bei Gericht, Staatsanwaltschaft sowie in den Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren.

Pflichtpraktikant (m/w/d)
Studiengang Soziale Arbeit

Die Familien- und Jugendgerichtshilfe bietet Ihnen die Möglichkeit, im Jahr 2026, ein Praktikum am Standort Wels, Kienzlstraße 15, 4600 Wels, zu absolvieren.

Wir ermöglichen Ihnen, das Tätigkeitsfeld Ihrer Studienrichtung innerhalb der Justiz kennenzulernen und Einblicke in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren sowie das Jugendstrafrecht zu gewinnen.

Unsere Anforderungen:
  • Ausgeprägtes Interesse an den Aufgaben der Familien- und Jugendgerichtshilfe
  • Langzeitpraktikum muss im Studienplan vorgesehen sein und mindestens 6 Wochen dauern
  • Mind. 30 Wochenstunden (Ausnahme für berufsbegleitend Studierende: mind. 20 Wochenstunden)
  • Strafrechtliche Unbescholtenheit

Das Pflichtpraktikum wird mit einer freiwilligen Entschädigung (= Taschengeld) abgegolten.

Bei einem Ausmaß von mindestens 30 Wochenstunden beträgt diese EUR 800 brutto pro Monat. Im Ausnahmefall (= berufsbegleitend studierend und Praktikum mit weniger als 30 Wochenstunden) EUR 535 brutto pro Monat.

Die Justizbetreuungsagentur legt Wert auf Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Frauen werden daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Weitere Informationen über die JBA finden Sie unter www.jba.gv.at.

Bitte bewerben Sie sich HIER.

Mehr als nur ein Job

Ihre Karriere bei der JBA www.jba.gv.at

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